Netzeinspeisung: Mustervertrag vom SFV,Download auch vom Solarserver

Der Solarenergie Förderverein (SFV) Aachen bietet Betreibern von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ein Muster für den Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber an.Der Verein und seine Rechtsberaterin, Dr. Christina Bönning, wollen damit einen Beitrag zum Ausgleich der teilweise gegensätzlichen Interessen von Netzbetreibern auf der einen Seite und den Besitzern der einspeisenden Solaranlagen auf der anderen Seite leisten. Damit ein […]

Der Solarenergie Förderverein (SFV) Aachen bietet Betreibern von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ein Muster für den Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber an.
Der Verein und seine Rechtsberaterin, Dr. Christina Bönning, wollen damit einen Beitrag zum Ausgleich der teilweise gegensätzlichen Interessen von Netzbetreibern auf der einen Seite und den Besitzern der einspeisenden Solaranlagen auf der anderen Seite leisten. Damit ein Konsens gefunden werden kann, sollen, so der Verein, sachliche Hindernisse ausgeräumt werden, die den Abschluss seitens der Netzbetreiber verhindern könnten.

Die Rechtsberaterin des Fördervereins schlägt vor, den Zähler im Eigentum des Netzbetreibers zu belassen und ihm einen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt zuzubilligen, obwohl auch denkbar wäre, dass der Betreiber den Zähler stellt. Die Möglichkeit, dass Wechselrichter im Stand-by-Betrieb Strom aus dem Netz beziehen, wurde im Sinne des Netzbetreibers dadurch berücksichtigt, dass ein einfacher Einspeisezähler (ohne Rücklaufsperre) vorgeschlagen wird, der gegebenenfalls rückwärts läuft und saldierend zählt.

Der SFV weist darauf hin, dass eine solche Lösung für den Anlagenbetreiber auch Vorteile habe: Nach diesem Vorschlag würde nur ein einziger zusätzlicher Zählerplatz benötigt werden. Außerdem müsse der Betreiber für die geringen Mengen von Stand-by-Strom, die sein Wechselrichter möglicherweise verbrauche, keinen weiteren Stromliefervertrag abschließen. Der Nachteil der Lösung bestünde darin, dass die vom Wechselrichter verbrauchten Strommengen indirekt mit 99 Pf/kWh zu bezahlen seien, was insbesondere bei einem Defekt des Wechselrichters zu erheblichen Strombezugskosten führen könne.

Der Vertragsentwurf kann als Word-Dokument vom Solarserver heruntergeladen oder im Solarmagazin eingesehen werden.

Der Verein erbittet Erfahrungsberichte und erteilt weitere Auskünfte zum Thema. E-Mail: zentrale@sfv.de

Quelle: Solarenergie Förderverein Aachen, 11.04.2000

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