Förderung: Energieberatung für Wohngebäude verlängert

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat das gegenwärtig bis zum 30. Juni 2000 befristete Förderprogramm „Energieeinsparberatung vor Ort“ bis zum 31. Dezember 2002 verlängert. Mit dem Programm soll ein wichtiger Beitrag zur gezielten Verminderung des Energieverbrauchs und damit der CO2-Emissionen im Gebäudebestand geleistet werden. Zuschüsse gibt es für Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie […]

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat das gegenwärtig bis zum 30. Juni 2000 befristete Förderprogramm „Energieeinsparberatung vor Ort“ bis zum 31. Dezember 2002 verlängert. Mit dem Programm soll ein wichtiger Beitrag zur gezielten Verminderung des Energieverbrauchs und damit der CO2-Emissionen im Gebäudebestand geleistet werden. Zuschüsse gibt es für Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Das Angebot gilt für Wohngebäude und Wohnungen, deren Baugenehmigung vor 1984 (in den neuen Bundesländern: vor 1989) erteilt wurde.

Die Eigentümer erhalten ein technisches Gutachten mit detaillierten Hinweisen, zur Verbesserungen des Wärmeschutzes, der Umstellung beziehungsweise Erneuerung der Heizungsanlage oder der Nutzung erneuerbarer Energien.. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition geprüft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie übernimmt den größten Teil der Kosten: Für eine Beratung zu einem Ein- oder Zweifamilienhaus wird ein Zuschuss von bis zu 650,- DM gewährt. Der Hauseigentümer übernimmt nur die darüber hinausgehenden Kosten.

Förderanträge sind von den jeweiligen Beratern vor der Erstellung der Gutachten an das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) zu richten. Die Adressen potenzieller Berater können beim Bundesamt erfragt werden.
Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft, Frankfurter Str. 29 – 31, 65760 Eschborn. Telefon: 06196-404 402, 404 403 und 404 211, oder per Fax: – 404 442).

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. 21.06.2000.

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