100.000 Dächer-Richtlinie: Gewerbliche Antragsteller gleichgestellt

Die neue Richtlinie zum 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm wurde am 17. März mit zwei Änderungen im Bundesanzeiger veröffentlicht: Das Kreditvolumen vermindert sich ab sofort um fünf Prozent pro Jahr; gewerbliche Antragsteller werden zukünftig wie die privaten behandelt.   Die Halbierung des Kreditvolumens für gewerbliche Anträge zur Finanzierung von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 5 Kilowatt Spitzenleistung […]

Die neue Richtlinie zum 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm wurde am 17. März mit zwei Änderungen im Bundesanzeiger veröffentlicht: Das Kreditvolumen vermindert sich ab sofort um fünf Prozent pro Jahr; gewerbliche Antragsteller werden zukünftig wie die privaten behandelt.   Die Halbierung des Kreditvolumens für gewerbliche Anträge zur Finanzierung von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 5 Kilowatt Spitzenleistung wurde gestrichen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) rechnet damit, dass alle vorliegenden Anträge im April bearbeitet sein werden. Die Wartezeiten sollen zukünftig nur wenige Wochen betragen.

Da nach Ansicht der Photovoltaik-Hersteller die Preise demnächst sinken, werden sich die Finanzierungskonditionen nach Einschätzung der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) durch die Verringerung des Kredites nur kurzfristig verschlechtern. Auf dem 16. Photovoltaik-Symposium prognostizierten Branchenvertreter bis 2006 Preissenkungen von 30 bis 40 Prozent. Damit würde auch die für 2002 angesetzte Senkung der Einspeisevergütung keine weitere relative Verschlechterung der Förderkonditionen mit sich bringen. Laut Carsten Körnig, Geschäftsführer der USV, entspricht die Verringerung des Kreditvolumens um fünf Prozent dem erwarteten Kostenrückgang. Die aktuelle Regelung gehe auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom Mai 2000 zurück und sei damals ein notwendiges Zugeständnis der Solarbranche gewesen, um das 100.000 Dächer-Programm zu retten. Unternehmen, freiberuflich Tätige und Privatpersonen erhalten künftig für Anlagen mit einer installierten Spitzenleistung bis 5 Kilowatt maximal 12.875 Mark als zinsvergünstigten Kredit. Für Anlagen mit höherer Leistung gibt es 6.413 Mark pro zusätzlich installiertem Kilowatt Spitzenleistung.

20.03.2001   Quelle: Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V.

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