Durchleitung: SFV kritisiert Forderung nach extra-Stromleitung für PV-Anlagen

Der Solarenergie-Förderverein mit Sitz in Aachen wendet sich gegen die Praxis der Mitteldeutschen Energieversorgungs-Aktiengesellschaft MEAG bei der Einspeisung von Solarstrom. Nach Angaben des Vereins fordert die MEAG von den Besitzern eines Solarkraftwerks zu Unrecht, ein zusätzliches Kabel zu verlegen, um Solarstrom direkt in das MEAG-Netz einzuspeisen.   Anlass für die Stellungnahme des SFV war die […]

Der Solarenergie-Förderverein mit Sitz in Aachen wendet sich gegen die Praxis der Mitteldeutschen Energieversorgungs-Aktiengesellschaft MEAG bei der Einspeisung von Solarstrom. Nach Angaben des Vereins fordert die MEAG von den Besitzern eines Solarkraftwerks zu Unrecht, ein zusätzliches Kabel zu verlegen, um Solarstrom direkt in das MEAG-Netz einzuspeisen.   Anlass für die Stellungnahme des SFV war die Absicht der Betreiber einer PV-Anlage auf einem Gebäudekomplex, den produzierten Strom über das kundeneigene Netz in das der MEAG einzuspeisen und ihn von dem Netzbetreiber mit 99 Pf/kWh vergütet zu bekommen.

Bei PV-Anlagen auf kleinen Gebäuden sei es zwar üblich, den Solarstrom über ein gesondertes Kabel bis zu dem Punkt zu führen, an dem das Hausnetz an das öffentliche Netz angeschlossen ist. Dort wird ein Zähler angebracht, der den in das öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom erfasst. Bei großen Gebäuden und Gebäudekomplexen, z.B. Schulen, könne die Verlegung eines gesonderten Kabels wegen der zu überbrückenden Entfernung recht teuer werden. Hier böte sich die von anderen Netzbetreibern wie der RWE und der EnBW praktizierte Lösung an: Die Durchleitung des Solarstroms durch das bereits bestehende private Netz. Die MEAG bestehe auf dem zusätzlichen Kabel, welches erhebliche Mehrkosten verursache, obwohl die Solaranlage durch ein dazwischen liegendes Netz bereits elektrisch mit dem MEAG-Netz verbunden sei. Sie lehne die Durchleitung durch das private Netz ab mit der Begründung, nur Strom der tatsächlich in das öffentliche Netz eingespeist würde, müsse nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden, nicht aber Strom, „der im Netz des Kunden verbleibe“.

Der Verein beruft sich auf die Begründung des EEG. Dort sei im besonderen Teil zum Paragraphen 10 die Einspeisung im Sinne der Betreiber von Solarkraftwerken geregelt: „Soweit zwischen der Anlage und dem abnahmepflichtigen Netz für die allgemeine Versorgung ein weiteres Netz vorhanden ist, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, so kann dieses für den Anschluss der Anlage im Rahmen des technisch Möglichen genutzt werden. Auf diese Weise werden volkswirtschaftlich unsinnige Kosten vermieden.“ Kosten für eigene Kabel, so der Geschäftsführer des Solarenergie-Fördervereins, Wolf von Fabeck, würden die Anlagenbetreiber über Gebühr belasten und seien mit dem EEG nicht vereinbar. Insbesondere kritisiert der SFV, dass die MEAG bei ihren Kunden den unzutreffenden Eindruck zu erwecken suche, dass die Clearingstelle beim Bundeswirtschaftministerium die kaufmännische Durchleitung des Solarstroms durch private Stromnetze ebenfalls nicht anerkenne.

25.04.2001   Quelle: Solarenergie-Förderverein Aachen e.V.

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