Kabinett stimmt Vereinbarung zur Kraft-Wärme-Kopplung zu

Die Bundesregierung hat am 4.7. 2001 der von Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller, Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der deutschen Wirtschaft erzielten Einigung über zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz und den darauf aufbauend erarbeiteten Eckpunkten einer gesetzlichen Regelung für die Kraft-Wärme-Kopplung(KWK) zugestimmt.  Das Papier sieht Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen um insgesamt 45 Millionen Tonnen pro Jahr bis […]

Die Bundesregierung hat am 4.7. 2001 der von Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller, Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der deutschen Wirtschaft erzielten Einigung über zusätzliche Maßnahmen zum Klimaschutz und den darauf aufbauend erarbeiteten Eckpunkten einer gesetzlichen Regelung für die Kraft-Wärme-Kopplung(KWK) zugestimmt.  Das Papier sieht Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen um insgesamt 45 Millionen Tonnen pro Jahr bis 2010 vor. Kernstück ist die Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Förderung der KWK. Als flankierende gesetzliche Regelung ist eine differenzierte und zeitlich befristete Förderung von bestehenden und modernisierten KWK-Anlagen (betreiberneutral) im Umfang von maximal 8 Milliarden Mark bis 2010 vorgesehen. Darüber hinaus ist die Förderung des Zubaus von Blockheizkraftwerken mit maximal 700 Millionen DM und die finanzielle Unterstützung der Markteinführung von Brennstoffzellen geplant.

04.07.2001   Quelle: BMWi

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