SFV verneint generelle Ausschreibungspflicht für PV-Anlagen

Im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins mit Sitz in Aachen (SFV) hat Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning in einem Gutachten die Frage erörtert, ob das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Bauwesen Antragsteller im REN-Programm verpflichten darf, eine geplante Solarstromanlage auszuschreiben. Dies sei nur in Ausnahmefällen erforderlich, argumentiert die Anwältin.  Das Landesinstitut für Bauwesen in Dortmund hatte laut SFV schriftliche Aufforderungen […]

Im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins mit Sitz in Aachen (SFV) hat Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning in einem Gutachten die Frage erörtert, ob das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Bauwesen Antragsteller im REN-Programm verpflichten darf, eine geplante Solarstromanlage auszuschreiben. Dies sei nur in Ausnahmefällen erforderlich, argumentiert die Anwältin.  Das Landesinstitut für Bauwesen in Dortmund hatte laut SFV schriftliche Aufforderungen zur öffentlichen Ausschreibung an Bauherren von größeren PV-Anlagen versandt, die häufig schon einen Zuwendungsbescheid erhalten und mit dem Bau begonnen hätten.

„Ich kann nicht erkennen, dass von Gesetzes wegen ein öffentliches Auftragsvergabeverfahren einzuhalten ist. Absolute Ausnahmefälle sind konstruierbar, mir aber aus der Praxis nicht bekannt“ so Dr. Bönning in ihrem Gutachten. Bauaufträge seien erst ab einem Auftragswert von 5 Millionen Euro öffentlich zu vergeben. Bei den meisten angeschriebenen Bauherren werde dieser Betrag jedoch nicht erreicht. Gründe für eine Rechtswidrigkeit bereits ergangener Zuwendungsbescheide seien nicht ersichtlich.

Mittlerweile hat das Landesinstitut für Bauwesen hat dem SFV mitgeteilt, nach einer Weisung des Ministeriums würde die VOB im Jahr 2001 für sämtliche Förderanträge des REN-Programms nicht zur Anwendung kommen. Ausschreibungen seien demnach nicht nötig, kommentierte der SFV diese Entscheidung.

Das Gutachten, das dem Bauministerium Nordrhein-Westfalen zugeleitet wurde, ist im Internet zu finden unter der Adresse: www.sfv.de

10.08.2001   Quelle: SFV

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