Netzeinspeisung: Solarenergie-Förderverein (SFV) kritisiert VDEW-Richtlinie

Das Überlandwerk Unterfranken (ÜWU), ein Unternehmen des E.ON-Konzerns, untersagte am 6.9.01 den Anschluss einer 5 kWp-Photovoltaik-Anlage an das Versorgungsnetz im bayerischen Greußenheim mit der Begründung, im betroffenen Teil des Ortsnetzes seien bereits PV-Anlagen mit 39 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) angeschlossen und beim Anschluss weiterer Anlagen würde der zulässige Grenzwert der Netzspannung überschritten.  Wenn die Auskunft des […]

Das Überlandwerk Unterfranken (ÜWU), ein Unternehmen des E.ON-Konzerns, untersagte am 6.9.01 den Anschluss einer 5 kWp-Photovoltaik-Anlage an das Versorgungsnetz im bayerischen Greußenheim mit der Begründung, im betroffenen Teil des Ortsnetzes seien bereits PV-Anlagen mit 39 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) angeschlossen und beim Anschluss weiterer Anlagen würde der zulässige Grenzwert der Netzspannung überschritten.  Wenn die Auskunft des Netzbetreibers zutreffe, wäre dieser nach § 10 Absatz 2 des Erneuerbare-Enegien-Gesetzes (EEG) zur Netzverstärkung auf seine Kosten verpflichtet, erklärte der Solarenergie-Förderverein (SFV). Tatsächlich sei die Auskunft des Netzbetreibers aber falsch, denn sie gründe auf einen Fehler in der Vierten Ausgabe der VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“, auf welchen der SFV kürzlich hinwies.

Die genannte Richtlinie nenne eine Berechnungsformel, die nur die Spannungserhöhung durch die angeschlossenen Phototovoltaikanlagen berücksichtige, nicht aber die Spannungsabsenkung durch die vielen angeschlossenen Strom verbrauchenden Haushalte. So täusche die Berechnungsformel eine unzulässige Spannungserhöhung vor, obwohl in Wirklichkeit eher eine Spannungsabsenkung vorläge. Der SFV will den Sachverhalt in der Clearingstelle des Bundeswirtschaftsministers zur Sprache bringen und bittet deshalb um Informationen über weitere Fälle von Anschlussverweigerungen.

26.09.2001   Quelle: SFV

Beliebte Artikel

Schließen