Bundestag macht den Weg frei für das Kyoto-Protokoll

Der Deutsche Bundestag hat am 22.02.2002 mit den Stimmen aller Parteien dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zugestimmt.   Der Bundesrat, dessen Zustimmung als sicher gilt, wird das Gesetz am 26. April behandeln. Damit wird Deutschland als eines der ersten Länder der Europäischen Gemeinschaft das Klimaschutzabkommen unterzeichnen. Gegenüber der EU hat Deutschland zugesagt, […]

Der Deutsche Bundestag hat am 22.02.2002 mit den Stimmen aller Parteien dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zugestimmt.   Der Bundesrat, dessen Zustimmung als sicher gilt, wird das Gesetz am 26. April behandeln. Damit wird Deutschland als eines der ersten Länder der Europäischen Gemeinschaft das Klimaschutzabkommen unterzeichnen.

Gegenüber der EU hat Deutschland zugesagt, seinen Ausstoß der sechs Treibhausgase bis 2012 um 21 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Im Kyoto-Protokoll verpflichten sich die Industrieländer, ihre Treibhausgasemissionen bis 2012 insgesamt um mindestens 5 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Damit das Protokoll in Kraft treten kann ist mindestens die Ratifizierung durch die EU, die mittel- und osteuropäischen Staaten (einschließlich Russland) sowie durch Japan notwendig.

25.03.2002   Quelle: Deutscher Bundestag

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