Neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in Kraft

Am 01.04.2002 trat das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Kraft. Das Gesetz soll über den befristeten Schutz und die Förderung der Modernisierung bestehender KWK-Anlagen einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Darüber hinaus ist der Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen und die Markteinführung von Brennstoffzellen […]

Am 01.04.2002 trat das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Kraft. Das Gesetz soll über den befristeten Schutz und die Förderung der Modernisierung bestehender KWK-Anlagen einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Darüber hinaus ist der Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen und die Markteinführung von Brennstoffzellen vorgesehen.  Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten ab April 2002 einen Zuschlag für den in das allgemeine Stromnetz eingespeisten Strom. Seine Höhe richtet sich nach der Anlagenkategorie, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens festgestellt wird. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Auf der Grundlage der vom BAFA erteilten Zulassungen können die Anlagenbetreiber vom jeweiligen Netzbetreiber einen Zuschlag für den erzeugten KWK-Strom verlangen.

Grundsätzlich muss der Antrag auf Zulassung ein nach anerkannten Regeln der Technik erstelltes Sachverständigengutachten enthalten. Für serienmäßig hergestellte kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 Megawatt (MW) reichen die Unterlagen des Herstellers aus, wenn daraus die thermische und elektrische Leistung sowie die Stromkennzahl hervorgehen.

Antragsvordrucke auf Zulassung einer KWK-Anlage und Formulare für die Meldung des erzeugten KWK-Stroms sind beim BAFA erhältlich. Die Formulare können auch online ausgefüllt und übermittelt werden. Näheres ist unter dem Stichwort Kraft-Wärme-Kopplung zu finden unter http://www.bafa.de/ener/formular.htm

02.04.2002   Quelle: BAFA

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