Wuppertal Institut begrüßt einheitliche EU-Energiebesteuerung

Der Rat der EU-Finanzminister (Ecofin-Rat) hat am 20.03.20003 beschlossen, die Energiesteuersätze in den Mitgliedstaaten der Union zu vereinheitlichen.  Damit sei das Fundament für einen wesentlichen Pfeiler der Klimapolitik der Europäischen Union gelegt, mehr aber auch nicht. So kommentierte das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH die Entscheidung. Immerhin werde dadurch ein wesentlicher Schritt in […]

Der Rat der EU-Finanzminister (Ecofin-Rat) hat am 20.03.20003 beschlossen, die Energiesteuersätze in den Mitgliedstaaten der Union zu vereinheitlichen.  Damit sei das Fundament für einen wesentlichen Pfeiler der Klimapolitik der Europäischen Union gelegt, mehr aber auch nicht. So kommentierte das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH die Entscheidung. Immerhin werde dadurch ein wesentlicher Schritt in Richtung fairer Wettbewerbsbedingungen für die europäische Wirtschaft und größerer gemeinsamer Wirksamkeit der Klimaschutzpolitik der EU getan.

Prof. Dr. Peter Hennicke bewertet die Strukturentscheidung positiv: „Damit ist klargestellt, dass Forderungen nach einer ‚schadstoffgerechten’ Besteuerung, bei der also nach Typen von Schadstoffen und damit nach einzelnen Umweltproblemen zu differenzieren ist, vom Tisch sind“, so der amtierende Präsident des Wuppertal Instituts. Diese Forderung, die noch im letzten Wahlkampf in Deutschland eine Rolle gespielt habe, stelle einen zu großen Aufwand für die Regulierer der Umweltpolitik dar, so Hennicke weiter. Die in der Energiesteuer-Richtlinie ausdrücklich erlaubte Differenzierung der Steuersätze nach der Qualität der Energieträger sei Differenzierungspotenzial genug.

Das Wuppertal Institut kritisiert den Ecofin-Rat wegen der Vielzahl von Befreiungstatbeständen und Ausnahmeregelungen bis hin zu den langen Übergangsfristen, die in den Kompromiss eingearbeitet seien: Elektrizität zur chemischen Reduktion und zur Elektrolyse sei ausgenommen – und damit ein wesentlicher Teil der energieintensiven Produktion. Die Gartenbau- und Landwirtschaftsbetriebe können nach der geplanten Regelung vollständig steuerbefreit werden; und für den Dieseleinsatz in LKW hätten die südeuropäischen Mitgliedstaaten (einschließlich Frankreich) langwierige Übergangsfristen vereinbart. Ob das Klimaziel der Europäischen Union mit solch großzügigen Ausnahmeregelungen erreichbar ist, müsse nun in einem nächsten Schritt geprüft werden, besonders in Griechenland, Spanien und Portugal. Das Wuppertal Institut gehe davon aus, dass in einigen Jahren andere Allianzen in der Energiesteuerpolitik möglich sind und ein deutlicherer Fortschritt auf dem nun geschaffenen Fundament erreicht werde.

26.03.2003   Quelle: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH

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