BMU: Referentenentwurf für EEG-Novelle liegt noch nicht vor
Entgegen der Behauptung der „Berliner Zeitung“ liege ein Referentenentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) noch nicht vor, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Die Berliner Zeitung hatte am 19.05.2003 berichtet, Bundesumweltminister Jürgen Trittin wolle im Zuge der Neufassung des EEG die Förderung von Ökostrom auch auf Wasserkraftwerke mit einer Leistung von mehr als fünf Megawatt ausdehnen. Das BMU habe einen Referentenentwurf fast fertig gestellt, der in den kommenden Wochen von den rot-grünen Bundestagsfraktionen diskutiert werden solle.
Das EEG sei die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien, betont das BMU. Seit 1998 habe es den Anteil von regenerativ erzeugtem und ins Netz eingespeistem Strom vervierfachen und dessen Anteil auf über 8 Prozent des Stromverbrauchs steigern können. Der von der Bundesregierung im Sommer vergangenen Jahres vorgelegte Erfahrungsbericht mache deutlich, dass sich die Systematik des Gesetzes bewährt habe, die garantierte bedarfsorientierte, aber degressive Einspeisevergütung ohne den Einsatz von Haushaltsmitteln. Er habe aber auch ergeben, dass einige Veränderungen notwendig sind, um das Gesetz noch besser am Ziel der Bundesregierung zu orientieren, den regenerativ erzeugten Strom bis 2010 auf 12,5 Prozent gegenüber 2000 zu verdoppeln. Zu diesem Zweck solle das EEG novelliert werden. Grundlage für die Novellierung ist laut BMU das Eckpunktepapier, welches das Ministerium Ende Januar dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Prüfungen, wo und wie Veränderungen vorgenommen werden sollen, seien noch nicht abgeschlossen.
Das Eckpunktepapier zur EEG-Novelle kann im Internet abgerufen werden als PDF-Datei (178 KB) unter http://www.bmu.de/download/dateien/eeg_nov.pdf
21.05.2003 Quelle: BMU; berlinonline.de