Bundesgerichtshof erklärt Erneuerbare-Energien-Gesetz für verfassungsgemäß

Bundesumweltminister Jürgen Trittin begüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Gericht hatte am 11. Juni 2003 bestätigt, dass das EEG mit dem Grundgesetz und dem Europarecht vereinbar sei und die Revision eines Stromversorgers gegen eine gleichlautende Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig zurückgewiesen.  „Ich freue mich, dass nach dem Europäischen Gerichtshof jetzt auch das höchste […]

Bundesumweltminister Jürgen Trittin begüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Gericht hatte am 11. Juni 2003 bestätigt, dass das EEG mit dem Grundgesetz und dem Europarecht vereinbar sei und die Revision eines Stromversorgers gegen eine gleichlautende Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig zurückgewiesen.  „Ich freue mich, dass nach dem Europäischen Gerichtshof jetzt auch das höchste deutsche Zivilgericht grünes Licht für grünen Strom gegeben hat“, so Bundesumweltminister Jürgen Trittin in einer Pressemitteilung. Er erwarte, dass die großen Stromversorger ihren Widerstand gegen Erneuerbare Energien jetzt aufgeben und sich auf ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung besinnen. Trittin: „Vom kräftigen Ausbau der Erneuerbaren Energie profitieren die Wirtschaft, die Beschäftigten und das Klima.“

Die Bundesregierung hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Rahmenbedingungen für Wachstum bei den Erneuerbaren Energien geschaffen. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch hat sich von 4,6 Prozent im Jahr 1998 mittlerweile fast verdoppelt und liegt derzeit bei knapp 9 Prozent. Ein Drittel des weltweit produzierten Windstroms wird in Deutschland hergestellt. Derzeit sind in der Branche bereits 130.000 Menschen beschäftigt.

13.06.2003   Quelle: BMU

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