Solar-Verbände: EEG-Novelle muss wirtschaftliche Solarstromerzeugung ermöglichen
Die Solarbranche erwartet von der Bundesregierung die Beibehaltung verlässlicher Rahmenbedingungen zur Markteinführung der Solarstromtechnologie (Photovoltaik). Da das 100.000 Dächer-Solarstrom-Förderprogramm spätestens Ende des Jahres ausläuft, müsse der ausfallende Subventionswert im Rahmen der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) rechtzeitig ausgeglichen werden. Das fordern übereinstimmend der Bundesverband Solarindustrie (BSi) und die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS), die ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet haben. Die im EEG geregelte Vergütung für Solarstrom soll künftig allein den wirtschaftlichen Betrieb einer Solarstromanlage ermöglichen.
In ihrem Positionspapier beziffern die Branchenverbände die wirtschaftliche Vergütung für Solarstrom aus Anlagen auf Privathäusern mit 65 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Größere Anlagen, die im Rahmen von Beteiligungsmodellen erstellt werden, benötigen nach Angaben der Verbände nur 53 ct/kWh. Außerdem hält die Solarbranche eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Sonneneinstrahlung in Süd-, Mittel- und Norddeutschland für erforderlich. Diese unterscheide sich zwar nur um plus/minus 10 Prozent, doch schon diese kleine Abweichung führe dazu, dass Anlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Im Süden soll die Vergütung deshalb um 10 % reduziert, im Norden um 10 % erhöht werden.
Bis die notwendigen Gesetzesänderungen tatsächlich in Kraft treten, müssen die zinsgünstigen, staatlich subventionierten Darlehen im Rahmen des 100.000 Dächer-Programms weiterhin angeboten werden, appellieren die Verbände an das Umweltministerium. Eine Unterbrechung der Förderung und damit ein Abbruch der Nachfrage müsse in jedem Fall vermieden werden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hatte die Gesetzesnovelle für den Beginn nächsten Jahres angekündigt.
In den letzten Jahren haben Bauherren von Solarstromanlagen in Deutschland zwei Investitionshilfen erhalten: Ein zinsgünstiges Darlehen nach dem 100.000 Dächer-Programm und eine durch das EEG gesetzlich garantierte Vergütung von Solarstrom (derzeit: 45,7 Cent/kWh). Künftig soll allein das EEG – nach dem Vorbild der Windkraft – unabhängig vom Bundeshaushalt einen wirtschaftlichen Betrieb von Solarstromanlagen ermöglichen, so die Vorstellungen der Solarverbände.
Die Solarförderung habe in den letzten vier Jahren einen regelrechten Investitionsboom ausgelöst und Deutschland bei der Photovoltaik auf Platz 2 im Weltmarktvergleich aufrücken lassen (Platz 1: Japan, Platz 3: USA), so BSi und UVS. Nach Berechnungen der Solarverbände wurden durch die Förderprogramme Investitionen in Höhe von über drei Milliarden Euro ausgelöst. Über 50.000 deutsche Eigenheimbesitzer haben in den vergangenen vier Jahren Solarstromanlagen für rund zwei Milliarden Euro errichtet. Um die gestiegene Nachfrage zu bedienen und dem Wettbewerb standzuhalten, investierte die deutsche Wirtschaft gleichzeitig nahezu eine Milliarde Euro in den Auf- und Ausbau von über 30 deutschen Solarfabriken. Durch Massenproduktion und erhebliche marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen konnten die Kosten der Photovoltaik in den letzten vier Jahren um über 20 Prozent gesenkt werden.
Im Rahmen der EEG-Novelle müssen nach Ansicht der Solarverbände neben der Festsetzung einer wirtschaftlichen Einspeisevergütung und der Differenzierung der Vergütungshöhe nach Anlagengröße und Strahlungsintensität weitere Aspekte berücksichtigt werden: Die
bisherige Größenbegrenzungen für Photovoltaikanlagen soll entfallen; die Marktlimitierung durch den so genannten 1.000 MWp-Deckel im EEG aufgehoben und damit den anderen Erneuerbare-Energien-Technologien angepasst werden. Um den Nutzerkreis zu erweitern, sollten zukünftig auch Investoren die Solarstromvergütung erhalten, die zu mehr als 25 Prozent der Bundesrepublik Deutschland oder einem Bundesland gehören.
Damit es im Jahr 2003 während der politischen Abstimmung der Gesetzesnovelle zu keinem Markteinbruch kommt, fordern die Solarverbände schließlich, alle Antragsteller rückwirkend in den Genuss der Solarstromvergütung kommen zu lassen, die noch in diesem Jahr eine Solarstromanlage errichten.
17.06.2003 Quelle: BSi; UVS