Deutschland legt Bericht über Berechnung des Treibhausgas-Ausstoßes für 2003 vor

Als Unterzeichnerstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN FCCC) und des Kyoto-Protokolls ist Deutschland verpflichtet, über seinen Ausstoß an Treibhausgasen zu berichten. Mit dem Nationalen Inventarbericht (National Inventory Report, NIR) 2003 werden nun erstmalig die Methoden und Annahmen, die der Erstellung der Emissionsinventare zu Grunde liegen, beschrieben und erklärt.  Der Bericht bezieht sich auf die […]

Als Unterzeichnerstaat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN FCCC) und des Kyoto-Protokolls ist Deutschland verpflichtet, über seinen Ausstoß an Treibhausgasen zu berichten. Mit dem Nationalen Inventarbericht (National Inventory Report, NIR) 2003 werden nun erstmalig die Methoden und Annahmen, die der Erstellung der Emissionsinventare zu Grunde liegen, beschrieben und erklärt.  Der Bericht bezieht sich auf die Emissionsinventare für die Jahre von 1990 bis 2001, berichtet das Umweltbundesamt (UBA) in einer Pressemitteilung.

Die so genannten Emissionsinventare sind jährlich zu erstellen, zu veröffentlichen und fortzuschreiben. Der NIR sei wichtiger Bestandteil der internationalen Berichterstattung über den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase, so das UBA. Die darin enthaltenen Informationen werden nach der Veröffentlichung durch internationale Experten – eingesetzt durch das Sekretariat der Klimarahmenkonvention – auf Anforderungskonformität und Nachvollziehbarkeit überprüft. Eine von diesen Fachleuten akzeptierte Berichterstattung ist wesentliche Voraussetzung um die laut Kyoto-Protokoll ermöglichten flexiblen ökonomischen Instrumente (wie zum Beispiel den Emissionshandel) zur Minderung der Treibhausgasemissionen anzuwenden. Mit dem Kyoto-Protokoll haben sich die unterzeichnenden Industrieländer verpflichtet, den Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase bis zum Zeitraum 2008 – 2012 um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren. Deutschland hat sich darüber hinaus innerhalb der EU-Lastenverteilung verpflichtet, den Ausstoß der Treibhausgase bis zu diesem Zeitpunkt um 21 Prozent zu verringern.

Deutschland habe mit einer Reduktion des relevanten Treibhausgas-Ausstoßes von über 18 Prozent bis zum Jahr 2001 eine gute Grundlage geschaffen, die oben genannte Verpflichtung einzuhalten, kommentiert das UBA den aktuellen Stand.

Der NIR und die Inventarberichte sind im Internet veröffentlicht unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de/luft/emissionen/bericht/aktuelle-daten/index.htm

10.09.2003   Quelle: UBA

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