Regierungskoalition bringt Vorschaltgesetz für Solarstrom auf den Weg

Das im Sommer diesen Jahres ausgelaufene 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm soll durch erhöhte Vergütungssätze für Solarstrom im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kompensiert werden. Das berichten die Solarverbände in einer Pressemitteilung.  Die Neuregelung werde durch ein Vorschaltgesetz bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten, erwarten der Bundesverband Solarindustrie e.V. (BSi) und die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS). Nach Einschätzung der […]

Das im Sommer diesen Jahres ausgelaufene 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm soll durch erhöhte Vergütungssätze für Solarstrom im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kompensiert werden. Das berichten die Solarverbände in einer Pressemitteilung.  Die Neuregelung werde durch ein Vorschaltgesetz bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten, erwarten der Bundesverband Solarindustrie e.V. (BSi) und die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS). Nach Einschätzung der Branche ermöglicht dies eine Fortsetzung des Solarbooms in Deutschland. Bereits in den vergangenen vier Jahren hatte sich der Markt auf 120 Megawatt verzehnfacht. Auf der Basis des jetzigen Beschlusses werden auch künftig Wachstumsraten von jährlich 25 Prozent erwartet.

Nach einer vermutlich entscheidenden Sitzung der Koalitionsfraktionen zur EEG-Novelle scheint der Weg frei für ein Vorschaltgesetz, das rechtzeitig vor dem Start der Solarsaison 2004 in Kraft treten kann. Auch inhaltlich zeichnen sich deutliche Verbesserungen der bisherigen Fördersituation ab. Laut UVS sollen die Konditionen mit dem PV-Vorschaltgesetz unter Beibehaltung der Vergütung für jeweils 20 Jahre und bei einer Degression von 5% pro Jahr für neue Anlagen wie folgt verbessert werden:

1. Photovoltaik auf Dächern und Schallschutzwänden:

Anhebung des Vergütungssatzes für Solarstromanlagen bis 30 kWp von 43,4 Cent (EEG alt für 2004) auf 57,4 Cent je kWh; Anhebung des Vergütungssatzes für PV-Anlagen oberhalb von 30 kWp von 43,4 Cent auf 55 Cent je kWh .

2. Photovoltaik an Gebäudefassaden:

Anhebung des Vergütungssatzes für PV-Fassaden-Anlagen bis 30 kWp von 43,4 Cent auf 62,4 Cent je kWh; Anhebung des Vergütungssatzes für PV-Fassaden-Anlagen oberhalb von 30 kWp von 43,4 Cent auf 60 Cent je kWh.

3. Photovoltaik ebenerdig (Freiflächenanlagen):

Anhebung des Vergütungssatzes von 43,4 Cent (EEG alt für 2004) auf 45,7 Cent je kWh, unabhängig von der Größe der Anlage. Die Obergrenze ( 100kWp-Deckel) soll wegfallen. Dies soll gelten für versiegelte Flächen, planfestgestellte Verkehrsflächen, militärische Konversionsflächen, und Ackerlandflächen (letztere müssen im Rahmen eines Bebauungsplanes im Zusammenhang mit der PV-Nutzung in Grünland umgewandelt werden).

Durch das Vorschaltgesetz lohne sich auch künftig die Investition in eine Solarstromanlage auf dem eigenen Dach. Mit der geplanten Solarstromvergütung von 57,4 Cent pro Kilowattstunde amortisiere sich die Anlage über den Betrieb von 20 Jahren, betonen die Solarverbände. Das Gesetz schaffe jedoch nicht nur einen Ausgleich zum beendeten 100.000 Dächer Programm. Künftig werde auch der Bau von ebenerdigen Solarkraftwerken über Beteiligungsfinanzierungen möglich. Damit könnten erstmals auch Bürger ohne eigenes Dach von Solartechnik profitieren. Die Neuregelung mache die Amortisation solcher Anlagen in guten Lagen möglich.

„Jetzt wird Solarenergie auch für Banken und Finanzierer interessant. So kann der Aufbau des Solarwirtschaft völlig unabhängig von staatlichen Subventionen weitergehen und die deutsche Solarindustrie ihre Technologieführerschaft in einem der wichtigsten Zukunftsmärkte weiter auszubauen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein ins Solarzeitalter“ erklärte UVS-Geschäftsführer Carsten Körnig.

„Wir sind sehr erleichtert über die Entscheidung, denn das Vorschaltgesetz hat den sonst unvermeidlichen Markteinbruch verhindert“, so Gerhard Stryi-Hipp, Geschäftsführer des BSi. „Die Solarstromindustrie hat massiv in neue Fertigungskapazitäten investiert und steht bereit, den Solarmarkt weiter auszubauen, Arbeitsplätze zu schaffen und weiterhin kontinuierlich die Kosten zu senken“, kündigte Stryi-Hipp an.

07.11.2003   Quelle: UVS, BSi

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