Solarstrom: Vorschaltgesetz zum EEG noch diese Woche im Bundestag

Das vorgezogene Gesetz zur Regelung der Solarstromvergütung soll schon Ende dieser Woche im Bundestag gelesen werden.  Das berichtet Hans-Josef Fell, forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN. Das Gesetz soll entsprechend dem Zeitplan bereits Anfang Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Durch das Vorziehen der gesetzlichen Regelung werde ein Fadenriss bei […]

Das vorgezogene Gesetz zur Regelung der Solarstromvergütung soll schon Ende dieser Woche im Bundestag gelesen werden.  Das berichtet Hans-Josef Fell, forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN. Das Gesetz soll entsprechend dem Zeitplan bereits Anfang Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Durch das Vorziehen der gesetzlichen Regelung werde ein Fadenriss bei der Photovoltaik vermieden werden, der nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Programmes gedroht hatte.

Im Gesetzentwurf gäbe es im Vergleich zu dem gemeinsamen Papier der Minister Trittin und Clement einige Verbesserungen, unterstreicht Fell: Strom aus Solarstromanlagen auf Lärmschutzwänden soll künftig ebenso vergütet werden wie aus PV-Anlagen auf Gebäuden. Die Grundvergütung, die für freistehende Anlagen von Bedeutung ist, werde auf der Höhe des Jahres 2003 gehalten und bleibe bei 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich würden Anlagen auf Verkehrsflächen aufgenommen, beispielsweise an Autobahnen oder Flughäfen. Sie sollen eine Vergütung von 45,7 Cent/kWh erhalten.

Unverändert gegenüber der Einigung der Minister Trittin und Clement bleibt laut Fell die Vergütung für Dachanlagen. Bis zu einer Größe von 30 kW soll Solarstrom mit 57,4 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Größere Anlagen erhalten für jenen Teil der Anlage, der 30 kW übersteigt, por Kilowattstunde 55 Cent. Für Fassadenanlagen ist ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Cent vorgesehen. Die jährliche Senkung der Vergütung (Degression) um nominal 5 % für neue Anlagen werde auch weiter gelten. Durch die anspruchsvolle Degressionsrate würden Politik und Solarbranche zeigen, dass sie weiter bestrebt sind, die Kosten für Photovoltaikanlagen schell zu senken.

Der Gesetzentwurf für das Vorschaltgesetz einschließlich der Begründung kann heruntergeladen werden auf den Internetseiten von Hans-Josef Fell

11.11.2003   Quelle: Hans-Josef Fell, MdB

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