Kabinett beschließt EEG-Novelle

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2003 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Entwurf der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung.  Die Regelungen des Photovolatik-Vorschaltgesetzes wurden übernommen. „Wir wollen die erneuerbaren Energien konsequent weiter ausbauen. Ziel der Bundesregierung ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung bis zum […]

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2003 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Entwurf der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung.  Die Regelungen des Photovolatik-Vorschaltgesetzes wurden übernommen. „Wir wollen die erneuerbaren Energien konsequent weiter ausbauen. Ziel der Bundesregierung ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu steigern“, sagte Bundesumweltminister Trittin. Mit der Novelle soll eine Entwicklung fortgeschrieben werden, die bereits jetzt in Deutschland zu rund 135.000 Arbeitsplätzen und einem Umsatzvolumen von 10 Milliarden Euro pro Jahr geführt habe. „Mit dem EEG haben wir eine neue Industriebranche begründet und zugleich eines der weltweit wirkungsvollsten und effizientesten Instrumente für den Klimaschutz entwickelt“, so der Minister.

Mit der Neufassung des EEG werden die Rahmenbedingungen für Strom aus erneuerbaren Energien differenziert und weiterentwickelt. Bei der Windenergie erwartet die Bundesregierung in den kommenden Jahren der Schwerpunkt des Ausbaus an guten Windstandorten im Binnenland. Gegenüber dem laufenden Jahr sollen für Anlagen, die im nächsten Jahr an das Netz gehen, die Vergütungssätze um rund 6,3 Prozent an guten Küstenstandorten und um rund 2,3 Prozent an guten Binnenlandstandorten abgesenkt werden. Die Degression der Vergütungssätze soll von bislang 1,5 Prozent im Jahr auf 2 Prozent erhöht werden. „Damit sollen Kostensenkungspotentiale besser ausgeschöpft werden, damit die Windstromerzeugung noch schneller wettbewerbsfähig wird“, erklärte Trittin. Besondere Anreize seien für das so genannte „Repowering“, also der Ersatz älterer, kleinerer Anlagen durch moderne und leistungsstarke, vorgesehen. Windschwache Standorte sollen künftig von der Vergütung nach dem EEG ausgeschlossen werden. Die Windenergienutzung auf See soll mit verbesserten Rahmenbedingungen zügig vorangetrieben werden.

Bei der Stromerzeugung aus Biomasse sollen kleinere Anlagen mit weniger als 150 Kilowatt Leistung künftig besser gefördert werden. Einen Bonus geben soll es für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und einen weiteren Bonus beim Einsatz innovativer Technik wie Brennstoffzellen oder Kraft-Wärme-Kopplung. Bei der Photovoltaik, der Erzeugung von Solarstrom, soll ein Vorschaltgesetz den drohenden Fadenriss bei der Entwicklung der Branche nach dem erfolgreichen Ende des 100.000-Dacher-Solarstrom-Programms verhindern. Die vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle übernimmt diese Regelungen. Bei der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft werden weiterhin Wasserkraftanlagen bis 5 Megawatt Leistung gefördert, allerdings müssen ökologische Anforderungen erfüllt werden.

Neu ist die Einbeziehung großer Wasserkraftanlagen bis 150 MW Leistung. Dabei muss in Folge von Erweiterungsmaßnahmen das Leistungsvermögen der Anlagen mindestens um 15 Prozent gesteigert werden. Vergütet wird dann nur die durch die Erweiterung neu hinzu gekommene Strommenge, nicht jedoch die bereits heute erzeugte. Etwa zwei Dutzend größere Wasserkraftwerke an Deutschlands Flüssen können von dieser Regelung profitieren. Mit der Geothermie steht eine neue, besonders viel versprechende Sparte der erneuerbaren Energien in den Startlöchern. Die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Erdwärme werden mit der EEG-Novelle deutlich verbessert, so das Bundesumweltministerium
Der Gesetzentwurf wird nun zunächst dem Bundesrat zugeleitet. Bei zügigem Verlauf der parlamentarischen Beratungen könne das Gesetz schon im Frühjahr 2004 in Kraft treten, heißt es in der BMU-Pressemitteilung.

17.12.2003   Quelle: BMU

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