Photovoltaik: Neue Sonnenstrom-Vergütung nach dem EEG seit 1. Januar 2004

Zum 1. Januar 2004 traten die verbesserten Bedingungen für die Vergütung von Solarstrom in Kraft. Mit dem sogenannten „Photovoltaik-Vorschaltgesetz“ werde ein Schritt zur Runderneuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgezogen, so das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung.  Die noch junge deutsche Solarindustrie, aber auch Handwerk und Investoren, könnten nun nach dem erfolgreichen Jahr 2003 den Erfolgskurs halten. […]

Zum 1. Januar 2004 traten die verbesserten Bedingungen für die Vergütung von Solarstrom in Kraft. Mit dem sogenannten „Photovoltaik-Vorschaltgesetz“ werde ein Schritt zur Runderneuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgezogen, so das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung.  Die noch junge deutsche Solarindustrie, aber auch Handwerk und Investoren, könnten nun nach dem erfolgreichen Jahr 2003 den Erfolgskurs halten.

Die neuen Vergütungssätze gelten für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen werden. Erzeuger von Solarstrom erhalten 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, für den darüber hinaus gehenden Anteil bis 100 kW um 8,9 Cent pro Kilowattstunde und für den 100 KW übersteigenden Anteil um 8,3 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde für fassadenintegrierte Anlagen. Die Unternehmen der Solarbranche könnten damit von einem weiteren kräftigen Marktwachstum der Photovoltaik ausgehen, der befürchtete „Fadenriss“ werde vermieden, so das BMU.

Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach dem Auslaufen des erfolgreichen 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms weiterhin attraktive Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen im Rahmen des KfW-CO2-Minderungsprogramms für Privathaushalte und des KfW-Umweltprogramms für gewerbliche Unternehmen.

Der weitere Ausbau der Photovoltaik werde außerdem durch die Förderung der Erforschung von neuen Technologien unterstützt. Allein im Jahr 2003 habe das Bundesumweltministerium hierfür 27 Millionen Euro eingesetzt. Diese Förderung soll in den kommenden Jahren nach den Vorstellungen des Bundesumweltministeriums auf hohem Niveau weitergeführt werden. Ziel ist, Deutschland als Produktionsstandort für die Hightech-Produkte der Photovoltaik zu festigen und weiter auszubauen.

Das „Zweite Gesetz zur Änderung des EEG“ – das so genannte Photovoltaik-Vorschaltgesetz – vom 22.12.2003 finden Sie als PDF-Datei unter http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s3074.pdf.

05.01.2004   Quelle: BMU

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