Rheinland-Pfalz legt Vorschlag zur EEG-Zusatzvergütung bei zeitlich gesteuerter Einspeisung dem Bundesrat vor

Das Umweltministerium von Rheinland-Pfalz hat dem Bundesrat den Gesetzesentwurf des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) für eine Zusatzvergütung bei zeitlich gezielter Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien als Vorschlag für eine Fortentwicklung des EEG vorgelegt. Das berichtet der SFV in einer Rundmail. Der SFV begrüßt ausdrücklich die vom Umweltministerium Rheinland-Pfalz vorgenommene Erweiterung des Vorschlages auf die Wasserkraft, […]

Das Umweltministerium von Rheinland-Pfalz hat dem Bundesrat den Gesetzesentwurf des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) für eine Zusatzvergütung bei zeitlich gezielter Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien als Vorschlag für eine Fortentwicklung des EEG vorgelegt. Das berichtet der SFV in einer Rundmail. Der SFV begrüßt ausdrücklich die vom Umweltministerium Rheinland-Pfalz vorgenommene Erweiterung des Vorschlages auf die Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Geothermie und Windkraft.   Die strategische Zielrichtung des Vorschlages sei zukunftsweisend, so der SFV. Die vom Umweltministerium Rheinland-Pfalz vorgeschlagene Zusatzvergütung ist dem Solarenergie-Förderverein jedoch zu gering, heißt es in der SFV-Rundmail. Sie reicht nach Ansicht des SFV als Anreiz für eine zeitgesteuerte Einspeisung nur in wenigen Fällen aus. Hier erhoffe sich der SFV weitere argumentative Unterstützung, besonders von den betroffenen Fachverbänden.

Der Diskussionsentwurf des SFV wurde vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium mit folgenden Änderungen übernommen:

1. Der Anwendungsbereich wurde erweitert von der Biomasse auf Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Geothermie und Windkraft

2. Die Begründung wurde um folgende zwei Absätze ergänzt:

„Ziel dieses neu einzufügenden Paragraphen soll sein, dass auch die erneuerbaren Energien selbst – wo immer möglich – einen Beitrag dazu leisten, der Unregelmäßigkeit der Stromnachfrage im Verlauf eines Tages, die besonders durch die Mittags- und Abendspitze charakterisiert wird, die insgesamt aber einem regelmäßigen Tagesgang folgt, und der Unregelmäßigkeit des Dargebots an Sonne und Wind, die zum einen Tages-, zum andern einen Jahresgang und schließlich noch einen vom Wettergeschehen abhängigen Verlauf aufweist, Rechnung zu tragen und somit einen Beitrag zu einer gesicherten Netzversorgung auch aus regenerativen Quellen leistet.“

„Relevant ist dieser neu vorgeschlagene Paragraph derzeit ausschließlich für Biomasse, Gruben-, Klär-, Deponie- und Biogas sowie Wasserkraft. Aber er würde einen Anreiz setzen, verstärkt in Stromspeichertechnik zu forschen und zu entwickeln, um auch fluktuierende Energiequellen wie v.a. Windstrom in Verbindung mit einer geeigneten Speichertechnologie noch besser in das Netz einzubinden.

Die Zusatzvergütung wurde gegenüber dem ursprünglichen SFV-Vorschlag verringert auf 1 Ct/kWh, wenn die Anlage ausschließlich im Einspeise-Zeitraum 1; 3 Ct/kWh, wenn die Anlage ausschließlich im Einspeise-Zeitraum 2; und 4 Ct/kWh, wenn die Anlage ausschließlich im Einspeise-Zeitraum 3 einspeist. Der Einspeise-Zeitraum 1 dauert täglich 16 Stunden und umfasst einen Zeitabschnitt. Der Einspeise-Zeitraum 2 dauert täglich 8 Stunden und kann aus zwei Zeitabschnitten bestehen, deren Beginn und Ende dem Einspeiser durch ein automatisch auswertbares Rundsteuersignal mitgeteilt werden. Der Einspeise-Zeitraum 3 dauert täglich 4 Stunden und kann ebenfalls aus mehreren Zeitabschnitten bestehen, deren Beginn und Ende dem Einspeiser durch ein automatisch auswertbares Rundsteuersignal mitgeteilt werden.

21.01.2004   Quelle: SFV

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