CDU/CSU: Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz nicht beratungsfähig

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sei ohne den Nationalen Allokationsplan und das Gesetz zum Nationalen Allokationsplan (NAPG) ein reines Verfahrensgesetz ohne Inhalt, kritisieren der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB und die zuständige Berichterstatterin, Marie-Luise Dött MdB.Anlässlich der Anhörung zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages am 09.02.2004 erklärten die […]

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sei ohne den Nationalen Allokationsplan und das Gesetz zum Nationalen Allokationsplan (NAPG) ein reines Verfahrensgesetz ohne Inhalt, kritisieren der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB und die zuständige Berichterstatterin, Marie-Luise Dött MdB.
Anlässlich der Anhörung zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages am 09.02.2004 erklärten die Unionspolitiker,
  das TEHG werde wegen seiner mangelhaften Einordnung in das Umweltrecht kritisiert. Dies sei das Ergebnis der Anhörung des Ausschusses. Die Vorgehensweise des Bundesumweltministers, den Entwurf zum Nationalen Allokationsplan vor der Beratung im Parlament nach Brüssel zu übersenden, ist für Paziorek und Dött völlig inakzeptabel“, denn sie laufe auf eine „Entmachtung des Parlaments hinaus“.

Die Union sieht ihre Auffassung bestätigt, dass TEHG, NAPG und Nationaler Allokationsplan inhaltlich eng miteinander verknüpft seien und nicht losgelöst voneinander behandelt werden könnten. Der Emissionshandel sei grundsätzlich zu begrüßen. Er sei aber kein Königsweg, wenn die klimapolitischen Schwerpunkte im Nationalen Allokationsplan falsch gesetzt würden. Eine Beurteilung der Umsetzung des Emissionshandels sei nach dieser Anhörung nicht möglich. Das Verhältnis zu bereits bestehenden Regelungen, wie beispielsweise der Ökosteuer oder dem EEG, seien inhaltlich nicht geklärt, so die Unionspolitiker.

Die Zeit dränge, denn der Nationale Allokationsplan müsse der Europäischen Kommission bereits Ende März vorgelegt werden. Darin werden die entscheidenden Punkte zur Umsetzung des Emissionshandels geregelt, wie die Ausgestaltung der Zuteilung der Emissionsrechte. Der Bundesumweltminister habe den Nationalen Allokationsplan bisher noch nicht vorlegen können, so Paziorek und Dött. Mit der Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland stehe eine der wichtigsten umwelt- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre an. Sie müsse deshalb sehr sorgfältig und im Einvernehmen mit der deutschen Wirtschaft erfolgen. „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert den Bundesumweltminister auf, den Nationalen Allokationsplan endlich vorzulegen und das Parlament und die Öffentlichkeit ausführlich zu informieren“, heißt es in einer Pressemitteilung der Unionsfraktion.

Von großer Bedeutung für das weitere Verfahren zum TEHG sei die Beantwortung der Frage der Zustimmungspflichtigkeit durch den Bundesrat. Hier habe die Anhörung große Zweifel zur Rechtsauffassung der Bundesregierung ergeben, wonach der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht habe. Auch hier sei die Position der Union bestätigt worden. Nach Ansicht der Union kann das TEHG nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten.

11.02.2004   Quelle: CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag

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