Bundeskabinett beschließt neues Umweltinformationsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 26.05.2004 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Entwurf zur Neufassung des Umweltinformationsgesetzes beschlossen. „Informationen und Zugang zu Informationen sind Schlüssel zur Buergergesellschaft“, sagte Trittin.  „Nur wer informiert ist, kann sich als Buerger an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren. Öffentlichkeit zwingt zu anspruchsvollem Verwaltungshandeln“, so der Bundesumweltminister. […]

Das Bundeskabinett hat am 26.05.2004 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Entwurf zur Neufassung des Umweltinformationsgesetzes beschlossen. „Informationen und Zugang zu Informationen sind Schlüssel zur Buergergesellschaft“, sagte Trittin.  „Nur wer informiert ist, kann sich als Buerger an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren. Öffentlichkeit zwingt zu anspruchsvollem Verwaltungshandeln“, so der Bundesumweltminister.

Durch das neue Umweltinformationsgesetz soll der Zugang zu Umweltinformationen für die Bürgerinnen und Buerger deutlich verbessert werden. So werden alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet, unabhängig davon, ob sie spezielle Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes wahrzunehmen haben. Die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen werden halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten. Außerdem wird die Bundesverwaltung verpflichtet, umfassender als bisher aktiv Umweltinformationen zu verbreiten. „Dabei soll zunehmend das Internet als modernes schnelles und zudem demokratisches Medium genutzt werden“, sagte Trittin.

Mit dem Gesetz werden für die Bundesverwaltung die Anforderungen der neugefassten Umwelt-informationsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt. Die Auskunftspflichten von Landesbehörden und bestimmter privater Stellen werden künftig in landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der neuen Umweltinformationsrichtlinie geregelt. Mit dem neuen Umweltinformationsgesetz werden zugleich die Verpflichtungen über den Zugang zu Umweltinformationen aus der Aarhus Konvention der UN ECE erfüllt. Die darüber hinaus in der Aarhus-Konvention vorgesehenen Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sollen in Kürze in einem weiteren Gesetzgebungsvorschlag aufgegriffen werden.

Der Gesetzentwurf für das neue Umweltinformationsgesetz werde zunächst dem Bundesrat zugeleitet und könne rechtzeitig vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie am 14.02.2005 in Kraft treten, so das Bundesumweltministerium.

30.05.2004   Quelle: BMU

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