Emissionshandel: Hilfen zur elektronischen Antragstellung online

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) informiert mit einem eigenen Internetportal. Das Angebot richtet sich vor allem an die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen mit ihren rund 2400 Anlagen.  Darüber hinaus sollen Sachverständige, Händler und Landesbehörden praktische Unterstützung bei der Einführung des Handels erhalten unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de/emissionshandel. Die Deutsche Emissionshandelsstelle ist gesetzlich beauftragt, den […]

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) informiert mit einem eigenen Internetportal. Das Angebot richtet sich vor allem an die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen mit ihren rund 2400 Anlagen.  Darüber hinaus sollen Sachverständige, Händler und Landesbehörden praktische Unterstützung bei der Einführung des Handels erhalten unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de/emissionshandel. Die Deutsche Emissionshandelsstelle ist gesetzlich beauftragt, den Emissionshandel in Deutschland sicherzustellen.

Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Vermittlungsergebnis über das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) vom 11.06.2004 sei das parlamentarische Verfahren zu diesem Grundlagengesetz erfolgreich abgeschlossen, so die DEHSt. „Damit erhält auch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt die rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit“, erläutert Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes.

Die wichtigste Aufgabe der nächsten Monate sei die Zuteilung von Emissionsberechtigungen für rund 2400 Anlagen. Zunächst ist ein Antragsverfahren auf Emissionsberechtigungen erforderlich, an dem Sachverständige beteiligt sind, die von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) benannt werden. Danach werde die DEHSt beantragte Emissionsmengen prüfen und voraussichtlich bis zum 30.09.2004 zuteilen. Mit den nachfolgend ausgegebenen Emissionsberechtigungen können die Unternehmen am EU-weiten Emissions-Handelsmarkt teilnehmen, der ab dem 01.01.2005 startet.

„Unser Auftrag ist die weitgehend elektronische Abwicklung des Emissionshandels“, sagt Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im UBA. „Alle Anwendungen und Funktionen, die zur elektronischen Antragstellung und Kontoführung erforderlich sind, stellen wir ab jetzt nach und nach im Internet bereit“, so Nantke. Der Internet-Auftritt sei so strukturiert, dass die zentralen Partner schnell zu den gewünschten Informationen gelangen. So seien die Bereiche für die teilnehmenden Unternehmen, für Sachverständige und Verifizierer, Händler von Emissionsberechtigungen und für Landesbehörden über eine zentrale Kopfnavigationszeile zu erreichen. Informationen zu den aktuellen Gesetzgebungsverfahren ergänzen das Angebot.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle will schon vor dem Inkrafttreten des Zuteilungsgesetzes (ZuG 2007; ursprünglich Gesetz über den nationalen Allokationsplan – NAPG) in ihrem Internetangebot nach und nach wichtige Eckpunkte zur Durchführung des Emissionshandels veröffentlichen.

Parallel zum Start des neuen Internetauftritts ist die Deutsche Emissionshandelsstelle ab sofort unter einer Servicenummer sowie per Email erreichbar. Internet: www.umweltbundesamt.de/emissionshandel;
E-Mail: emissionshandel@uba.de; Service-Telefon: 030-8903-5050

20.08.2004   Quelle: UBA

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