DEKRA: Mit alternativen Brennstoffen Emissionszertifikate sparen

Am 1. Januar 2005 beginnt in Deutschland der Emissionshandel. Ab diesem Zeitpunkt müssen Betreiber energieintensiver Anlagen ihre CO2-Emissionen erfassen und dafür mit Zertifikaten im entsprechenden Umfang „bezahlen“.Von dieser Neuregelung ausgenommen seien jedoch Brennstoffe aus Biomasse, also Brennstoffe, die nicht fossilen Ursprungs sind, erläutert Jochen Dettke, Sachverständiger der DEKRA Umwelt GmbH.   Zu diesen Ausnahmen zählen […]

Am 1. Januar 2005 beginnt in Deutschland der Emissionshandel. Ab diesem Zeitpunkt müssen Betreiber energieintensiver Anlagen ihre CO2-Emissionen erfassen und dafür mit Zertifikaten im entsprechenden Umfang „bezahlen“.Von dieser Neuregelung ausgenommen seien jedoch Brennstoffe aus Biomasse, also Brennstoffe, die nicht fossilen Ursprungs sind, erläutert Jochen Dettke, Sachverständiger der DEKRA Umwelt GmbH.   Zu diesen Ausnahmen zählen zum Beispiel Holz, Biogas, Klärschlamm und Tiermehl, aber auch der Biomasseanteil des Haus- und Gewerbemülls. Diese Stoffe haben per Definition einen Emissionsfaktor von 0. Bei ihrer Verfeuerung müssen also keine Zertifikate abgegeben werden.

In der Regel ist für die Nutzung von Biomasse keine aufwändige Umrüstung der Kesselanlage erforderlich. „Bis zu einem Anteil von 10 Prozent kann Biomasse problemlos zusammen mit fossilen Brennstoffen eingesetzt werden“, berichtete Jörg Maier, Abteilungsleiter am Institut für Verfahrenstechnik und Dampfkesselwesen der Universität Stuttgart, auf einer Veranstaltung des Kompetenzzentrums Umwelttechnik in Stuttgart. Es sei dabei auch kein negativer Einfluss auf die Lebensdauer der Anlage zu erwarten.

Auch die großen Entsorgungsfirmen haben sich dieses Themas schon angenommen. Sie produzieren „Sekundärrohstoffe“, wie beispielsweise die so genannten Pellets – kleine Müllklümpchen mit hohem Brennwert – oder das „Trockenstabilat“. Auch der Biomasseanteil dieser aufbereiteten Abfälle hat den Emissionsfaktor 0. Damit bilden diese biomassereichen Ersatzbrennstoffe eine interessante Alternative beim Betrieb von Verbrennungsanlagen, so die DEKRA Umwelt GmbH in einer Pressemitteilung.

Werde keine reine Biomasse zur Verbrennung eingesetzt, muss der Anteil der Biomasse am Brennstoff bestimmt und dokumentiert werden. Verantwortlich dafür ist der Betreiber der Anlage. Der EU-Leitfaden zum Monitoring schreibe vor, dass eine solche Analytik nur von Labors durchgeführt werden kann, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind. Das Labor der DEKRA Umwelt erfülle diese Voraussetzungen und könne Brennstoffe aus Biomasse untersuchen. Bei allen Fragen zum Einsatz von Biomasse in Verbrennungsanlagen und zum Emissionshandel insgesamt können DEKRA-Sachverständige zur Klärung beitragen, betont das Unternehmen.

03.09.2004   Quelle: Dekra AG

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