EU-weites Konzept zur nuklearen Sicherheit

Die Europäische Kommission hat am 08.09.2004 die überarbeitete Fassung zweier Richtlinien vorgeschlagen, die neues Gemeinschaftsrecht im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle schaffen sollen. In dieser neuen Fassung berücksichtige die Kommission die Standpunkte des Europäischen Parlaments und des Rates, ohne dabei das ursprüngliche Ziel aus den Augen zu verlieren, heißt es […]

Die Europäische Kommission hat am 08.09.2004 die überarbeitete Fassung zweier Richtlinien vorgeschlagen, die neues Gemeinschaftsrecht im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle schaffen sollen. In dieser neuen Fassung berücksichtige die Kommission die Standpunkte des Europäischen Parlaments und des Rates, ohne dabei das ursprüngliche Ziel aus den Augen zu verlieren, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission.  Die Kommission beabsichtige, an der Schaffung eines gemeinsamen Bewertungssystems für die nukleare Sicherheit in den einzelnen Mitgliedstaaten festzuhalten. Weiterhin will sie jeden Mitgliedstaat verpflichten, ein Programm zur endgültigen Entsorgung radioaktiver Abfälle auszuarbeiten.

Internationale Übereinkommen sehen keine Verfahren zur Überprüfung vor

Die Vizepräsidentin der Kommission Loyola de Palacio, zuständig für Energie und Verkehr, erklärte : „Die Kommission geht nun davon aus, dass die beiden Vorschläge, die für die Sicherheit der Kernenergie in der erweiterten EU unabdingbar sind, vom Rat unverzüglich erörtert werden, um eine rasche Verabschiedung der neuen Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um zwei Schlüsselinstrumente, mit denen mehr Transparenz garantiert, die öffentliche Diskussion nüchterner geführt und die Bedenken der europäischen Bürger gegenüber dieser Energiequelle ausgeräumt werden sollen.“ Ein Tätigwerden der Gemeinschaft sei unabdingbar, um ein hohes Maß an nuklearer Sicherheit zu gewährleisten. Denn die internationalen Übereinkommen über die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sähen kein Verfahren vor, mit dem die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen überprüft werden kann. Sie verfügten nicht über die gleiche Wirksamkeit wie gemeinschaftliche Maßnahmen und könnten diese daher nicht ersetzen. Mit der Einführung rechtlich verbindlicher Instrumente in den Mitgliedstaaten zeige die Kommission ihre Entschlossenheit, für die EU im Bereich der nuklearen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle eine glaubwürdige politische Linie festzulegen.

12.09.2004   Quelle: EU-Kommission

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