EnBW klagt beim Europäischen Gericht gegen deutsche Umsetzung des Emissionshandels

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat am 27.09.2004 fristgerecht beim Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Gegenstand der Klage ist die Zustimmung der EU-Kommission zum deutschen Zuteilungsgesetz, auf dessen Grundlage die C02-Zertifikate an die Betreiber betroffener Anlagen geregelt ist.  Die EnBW setze auf diese Weise konsequent ihren Weg gegen […]

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat am 27.09.2004 fristgerecht beim Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Gegenstand der Klage ist die Zustimmung der EU-Kommission zum deutschen Zuteilungsgesetz, auf dessen Grundlage die C02-Zertifikate an die Betreiber betroffener Anlagen geregelt ist.  Die EnBW setze auf diese Weise konsequent ihren Weg gegen die wettbewerbsverzerrende Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland fort, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung.

Die EnBW begründet ihre Klage damit, dass das deutsche Zuteilungsgesetz die gemeinschaftskonforme Umsetzung der europäischen Richtlinie verfehle und nationale Wettbewerber der EnBW unter direktem Verstoß gegen europäische Vorschriften bevorzuge. Aus Sicht der EnBW stellt die im Zuteilungsgesetz enthaltene Übertragungsregelung zudem eine rechtswidrige Beihilfe dar, die sowohl gegen den EG-Vertrag als auch gegen die Emissionshandels-Richtlinie der EU verstößt. Die Klage der EnBW begehrt die Nichtigkeitserklärung der Entscheidung der EU-Kommission zur Zustimmung zum deutschen Zuteilungsgesetz.

Die EnBW hatte bereits im Juni 2004 bei der EU-Kommission förmliche Beschwerde gegen das deutsche Zuteilungsgesetz eingelegt, weil sie sich vor allem durch die so genannte Übertragungsregelung benachteiligt sieht. Diese Regelung erlaube, dass Unternehmen, die ein emissionsintensives altes Kraftwerk durch ein emissionsärmeres neues Kraftwerk ersetzen, vier Jahre lang die der Altanlage jährlich zustehenden Zertifikate auf die neue Anlage übertragen und die dadurch entstehenden Überschusszertifikate gewinnbringend verkaufen dürfen. Unabhängige Gutachter beziffern laut EnBW den aufgrund des vorgesehenen Gesetzes für die EnBW entstehenden wettbewerblichen Nachteil auf in etwa eine Milliarde Euro für die Jahre 2005 bis 2020.

„Nach Überzeugung der EnBW, die von zahlreichen Fachleuten geteilt wird, ist die Übertragungsregelung ökonomisch wettbewerbsverzerrend und ökologisch wirkungslos, da sie weit gehend zu Mitnahmeeffekten führt“, heißt es in der Pressemitteilung des Unternehmens. Darüber hinaus beanstandet die EnBW am Zuteilungsgesetz auch eine „nachträgliche Diskriminierung“ der Kernkraft, die durch den Atomkonsens gerade ausgeschlossen werden sollte. So führe beispielsweise die aufgrund der Stilllegung des Kernkraftwerks Obrigheim voraussichtlich entstehende Unterausstattung an Zertifikaten zu einer erheblichen Benachteiligung der EnBW. Nicht zuletzt in Folge des politischen Drucks des Bundesumweltministeriums habe die EU-Kommission im Juli 2004 die Beschwerde der EnBW zurückgewiesen.

27.09.2004   Quelle: EnBW Energie Baden-Württemberg AG

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