Kongress: Energiewirtschaft bereitet sich auf die Regulierung vor

Der designierte Regulierer für die Energiewirtschaft, Matthias Kurth, rief anlässlich des 1. Deutschen Regulierungskongresses am 27. September in Berlin die Gas- und Stromnetzbetreiber zur Zusammenarbeit auf. „Betrachten Sie uns als Partner“, appellierte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Vor rund 200 Teilnehmern der von EUROFORUM Deutschland organisierten Tagung machte Kurth Eckpunkte für […]

Der designierte Regulierer für die Energiewirtschaft, Matthias Kurth, rief anlässlich des 1. Deutschen Regulierungskongresses am 27. September in Berlin die Gas- und Stromnetzbetreiber zur Zusammenarbeit auf. „Betrachten Sie uns als Partner“, appellierte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Vor rund 200 Teilnehmern der von EUROFORUM Deutschland organisierten Tagung machte Kurth Eckpunkte für die künftige Regulierung deutlich. Kurth sprach sich gegen einen europäischen Regulierer aus und betonte, dass es vielmehr auf starke nationale Regulierer ankäme, um den Energie-Wettbewerb in Europa voranzutreiben.  Kurth warnte davor, auf die europäische Frist bis 2007 zu warten: „Alles, was man jetzt schon regeln kann, sollte man auch schon tun.“

Schlanke und effiziente Regulierung angestrebt

Hinsichtlich der künftigen Rolle der Länder meldete Kurth Bedenken an, dass eine Regulierung auf Länderebene effizient sei. Würden die Länder mit einbezogen, gäbe es einigen Abstimmungsbedarf und die notwendige Transparenz würde konterkariert. Das Ziel sei eine effiziente und schlanke Regulierung. Die aktuelle Diskussion sei nicht auf die Ex-Ante und die Ex-Post-Regulierung zu begrenzen, vielmehr komme es auf die Regulierungskriterien an. Kurth betonte die Rolle, die ein Vergleichsmarkt für seine Arbeit haben werde und forderte die Energiewirtschaftunternehmen zu mehr Transparenz auf: „Der Regulierer wird um so besser, je besser die Zahlen sind, die er von den Unternehmen bekommt.“ In Bezug auf das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) misst Kurth der Rechtssicherheit große Bedeutung zu, damit nicht jede Entscheidung vor Gericht gebracht werden könne.

Großbritannien: Netzgebühren gesunken; Versorgungssicherheit erhöht

Über die fünfzehnjährige Erfahrung, die in Großbritannien mit der Regulierung der Energiewirtschaft gemacht worden sind, sprach Boaz Moselle (OFGEM; Office of Gas and Electricity Markets). Der Vertreter der englischen Regulierungsbehörde stellte fest, dass sich nicht nur die Märkte verändert hätten, sondern auch die Regulierung. Durch die Netzregulierung seien die Netzgebühren gefallen und die Versorgungssicherheit erhöht worden. Die britischen Anstrengungen wertete Moselle als einen Gewinn für Unternehmen und Verbraucher. Zentral sei dabei die Anreizregulierung gewesen. Durch starke Gesetze sei der Regulierer unabhängig und die Entscheidungen seien für alle verlässlich. Grundlage der OFGEM-Philosophie sei, dass alle Beteiligten im Fünf-Jahres-Rhythmus zusammen kämen, um die Preise festzulegen. So sei der Anreiz für ein effizientes Arbeiten in den Unternehmen groß. Die Preise seien um bis zu 55 Prozent gesunken und die Rendite der Unternehmen sei gestiegen.

Erfahrungen aus der Telekommunikation: Klare Kriterien nötig

Dr. Axel Wehmeier (Deutsche Telekom AG) sprach über die Erfahrungen, die in der Telekommunikation mit der Regulierung gemacht worden sind. Die Netze ließen sich zwar nicht ohne weiteres miteinander vergleichen, aber die Praxis hätte doch gezeigt, dass in der Telekommunikation viele Entscheidungen vor Gericht geendet haben. Noch heute würden viele Unterlagen, die bei der Regulierungsbehörde eingereicht würden als „unprüfbar“ beurteilt. Die Energiewirtschaft sollte sich darauf einstellen: „Regulierungsmanagement ist Komplexitätsmanagement“. Man brauche klare Kriterien, mit denen man arbeiten könne, denn nicht alles ließe sich verhandeln.

Energiewirtschaftsrechts-Novelle

Als Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) stellte Heiner Bruhn wesentliche Punkte der Energiewirtschaftsrechts-Novelle vor. Zunächst betonte er, dass die Regierung mit dem neuen Gesetz europäische Vorgaben umzusetzen hätte. Notwendig sei das neue Energiewirtschaftsgesetz aber auch, weil sich durch das „Unbundling“ die Strukturen der Rechtsbeziehungen in der Energiewirtschaft verändern. Ziel sei ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Versorgungsnetzen und angemessene Preise im Netzbereich. Das neue Gesetz solle auch Grundlage für eine schlanke und effiziente Regulierung sein. Die Entflechtung sei der entscheidende Schritt, führte Bruhn weiter aus.

Pressefotos finden Sie im Internet unter
www.regulierung-pressefotos.de.vu

04.10.2004   Quelle: EUROFORUM Deutschland GmbH

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