Mängel an der Solarstromanlage: SFV informiert über Rechte der Betreiber

Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist es vorteilhaft, wenn Mängel einer gekauften Sache bereits innerhalb der ersten sechs Monate erkannt und beim Verkäufer reklamiert werden. Das gilt unabhängig von der Dauer der gesetzlichen Gewährleistung oder der vereinbarten Garantiezeit, für alle Produkte beispielsweise auch für einer Solaranlage. Darauf weist der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. in einer […]

Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist es vorteilhaft, wenn Mängel einer gekauften Sache bereits innerhalb der ersten sechs Monate erkannt und beim Verkäufer reklamiert werden. Das gilt unabhängig von der Dauer der gesetzlichen Gewährleistung oder der vereinbarten Garantiezeit, für alle Produkte beispielsweise auch für einer Solaranlage. Darauf weist der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. in einer Pressemitteilung und auf seinen Internetseiten hin.  Die genannte Sechs-Monatsfrist sei kürzer als die gesetzliche Gewährleistung oder eine eventuell vereinbarte Garantiefrist und deshalb von besonderer Bedeutung. In diesem Zusammenhang seien beispielsweise zu unterscheiden, die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach § 438 BGB, häufig auch eine freiwillig verlängerte Garantiefrist nach § 443 BGB sowie die Beweislastumkehr nach sechs Monaten, geregelt in § 476 BGB. Für die Käufer sei es aufgrund der gesetzlichen Regelungen vorteilhaft, Mängel an Solarstromanlagen innerhalb der ersten sechs Monate beziehungsweise vor Ablauf einer eventuellen Haltbarkeitsgarantie erkennen und zu reklamieren.

Möglichkeiten der Mängelerkennung bei Solarstromanlagen

Da sich bei Solarstromanlagen viele Mängel in Form verminderter Stromerträge auswirken, sei ein Vergleich der Monatserträge mit anderen Photovoltaikanlagen hilfreich, so der SFV. Eine Möglichkeit dazu biete der Internetservice zur bundesweiten Erfassung von Stromerträgen aus PV-Anlagen, erreichbar über die Internetseiten des SFV. Jeder Betreiber einer PV-Anlage, Solar-Installateur oder an Photovoltaik Interessierte könne sich dort einen Überblick über die eingespeisten durchschnittlichen Stromerträge verschaffen.

Details zur Ertragsdatenaufnahme

Die Ertragsdatenaufnahme sammelt Monats-Stromerträge von PV-Anlagen mit Volleinspeisung aus ganz Deutschland und stellt sie der Öffentlichkeit in statistischen Auswertungen zur Verfügung. Die durchschnittlichen monatlichen Stromerträge werden in regionalen und bundesweiten Übersichten dargestellt. Darüber hinaus sind eine Reihe weiterer Übersichten erhältlich, beispielsweise Erträge von Anlagen, die unterschiedlich ausgerichtet sind. Derzeit werden monatlich etwa 1.750 Stromerträge von PV-Anlagen-Betreibern eingegeben. Seit Bestehen der Datenbank sind laut SFV zirka 65.000 Monats-Stromerträge erfasst Anmeldung und Eingabe erfolgen online unter der Internetadresse http://www.pv-ertraege.de/; weitere Informationen unter www.sfv.de.

06.11.2004   Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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