Strompreise: Fast 300 Unternehmen von der EEG-Umlage befreit

Fast 300 besonders energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Eisen- und Straßenbahnen in Deutschland können im kommenden Jahr mit erheblichen Entlastungen bei ihren Stromrechnungen rechnen. Das berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung.  Pünktlich zum Jahreswechsel habe das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle am 29. Dezember 2004 die Anträge der Unternehmen nach der besonderen Ausgleichsregelung […]

Fast 300 besonders energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Eisen- und Straßenbahnen in Deutschland können im kommenden Jahr mit erheblichen Entlastungen bei ihren Stromrechnungen rechnen. Das berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung.  Pünktlich zum Jahreswechsel habe das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle am 29. Dezember 2004 die Anträge der Unternehmen nach der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gebilligt und entsprechende Bescheide versandt.

Die jetzt erteilten Bescheide sind laut BMU bis Ende 2005 gültig und befreien ihre Empfänger im nächsten Jahr weitgehend von der EEG-Umlage für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die geschätzte Netto-Entlastung der energieintensiven Unternehmen liege bei rund 238 Millionen Euro; die Eisen- und Straßenbahnen werden um etwa 15 Millionen Euro entlastet, so das BMU.

Ausgleichsregelung ersetzt Härtefallregelung

Die besondere Ausgleichsregelung wurde Mitte dieses Jahres im Zuge der Novelle des EEG in das Gesetz aufgenommen. Sie ersetzt eine bis dahin gültige, deutlich enger gefasste Härtefallregelung, die seit 2003 von lediglich 66 Unternehmen genutzt worden sei, berichtet das BMU. Von der neuen Regelung würden im kommenden Jahr insgesamt 252 besonders energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie 45 Eisen- und Straßenbahnunternehmen begünstigt.

Die Konstruktion der neuen Ausgleichsregel im EEG sorge für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der begünstigten und jenen der nicht begünstigten Stromverbraucher. Damit letztere nicht über Gebühr an den Folgen der Entlastung energieintensiver Unternehmen zu tragen hätten, sei der gesetzlich verankerte, so genannte „10 Prozent-Deckel“ angewendet und damit ein unverhältnismäßiger Anstieg der EEG-Umlage für die nicht privilegierten Verbraucher verhindert worden.

03.01.2005   Quelle: BMU   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

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