EnergieVerein informiert über Bedeutung des novellierten EnWG für die erneuerbaren Energien

Am 15.04.2005 hat der Bundestag das novellierte Energienwirtschaftsgesetz (EnWG) verabschiedet. Am 29.04.2005 soll der Bundesrat beraten, und es gelte als sicher, dass sich anschließend der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetzesentwurf befassen müsse, berichtet das EnergieVerein – Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbare Energien e.V. mit Sitz in Berlin. Gleichwohl werde an einem Inkrafttreten des neu gefassten […]

Am 15.04.2005 hat der Bundestag das novellierte Energienwirtschaftsgesetz (EnWG) verabschiedet. Am 29.04.2005 soll der Bundesrat beraten, und es gelte als sicher, dass sich anschließend der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetzesentwurf befassen müsse, berichtet das EnergieVerein – Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbare Energien e.V. mit Sitz in Berlin. Gleichwohl werde an einem Inkrafttreten des neu gefassten EnWG am 01.07.2005 festgehalten, heißt es in der Pressemitteilung des EnergieVereins.  Der gegenwärtige Entwurf des „Grundgesetzes der Energiewirtschaft“ sei auch den erneuerbaren Energien verpflichtet, so der Verein.

Umfangreiche Regelungen kündigen Paradigmenwechsel an

Das bisher 19 Paragraphen umfassende EnWG wird zukünftig 123 Paragraphen zählen, hinzu kommen zahlreiche Verordnungen. Hinter diesen umfangreichen Regelungen verberge sich ein vielfach herbeigewünschter Paradigmenwechsel in der Energiewirtschaft, der besonderes zu mehr Wettbewerb führen soll. Wesentliche Instrument hierfür seien das so genannte Unbundling, die Errichtung einer wettbewerbsfördernden Regulierungsbehörde, die Verankerung einer „ex-ante“-Preisaufsicht und die im Gesetzentwurf vorbereitete Anreizregulierung, fasst der EnergieVerein zusammen.

Vorrang für Biogas

Erstmalig ist im EnWG-Entwurf eine Vorrangregelung für Biogas in Gasnetzen vorgesehen. Biogas soll bei freien Kapazitäten generell Vorrang in der Verteilnetzebene haben. Voraussetzung sei, dass die Gase netzkompatibel sind und die Versorgungssicherheit für Letztverbraucher nicht eingeschränkt wird. In den Regional- und Fernleistungsnetzen soll Biogas ausschließlich bei der Neuvergabe von Engpasskapazitäten bevorzugt werden. Um die EEG-Vergütung durch eine schwankende Ein- und Ausspeisung nicht zu gefährden und die Biogaseinspeiser nicht mit unangemessener Bürokratie zu belasten, sei für sie eine jährliche Bilanzierung vorgesehen. Nicht durchgesetzt habe sich die Forderung nach einer befristeten Befreiung der Biogaseinspeiser von den Netznutzungsentgelten, welche für die Wettbewerbsfähigkeit von Biogas und seinen baldigen Markteintritt grundsätzlich notwendig sei, so der EnergieVerein.

Kennzeichnungspflichten zum Schutz der Verbraucher

Gleichermaßen den erneuerbaren Energien und dem Verbraucherschutz dienen laut EnergieVerein die Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Um dem Vorwurf zu begegnen, die Umlagefinanzierung für die erneuerbaren Energien sei für die hohen Strompreise verantwortlich, werde eine Veröffentlichung aller Preisfaktoren auf Rechnungen, Werbematerial und Verträgen gefordert. Künftig soll zudem eine Stromkennzeichnung dem Verbraucher erleichtern, selbstverantwortlich Energieanbieter auszuwählen. Daraus soll Anteil der Energieträger hervorgehen, zum Beispiel der Kernkraft, der Braunkohle, der Steinkohle, von Erdgas, erneuerbaren Energien und Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Umweltauswirkungen in Form von CO2-Emissionen oder radioaktivem Abfall.

Informationspflichten zur Netzausbauplanung

Bedeutend seien auch die Informationspflichten der Netzbetreiber über ihre Netzausbauplanung, betont der EnergieVerein. Diese sollen zum Einen gewährleisten, dass die Netzbetreiber auch in Zukunft im Interesse der Versorgungssicherheit ausreichend in ihre Netze investieren, und zum Anderen die Kontrolle sie ermöglichen, ob Netzausbaumaßnahmen zu Gunsten der erneuerbaren Energien blockiert werden. Ergänzt werde dieses Instrument durch die Verpflichtung der Regulierungsbehörde, im Zuge der so genannten Anreizregulierung einen Kriterienkatalog mit Mindestvorgaben für die Netzsicherheit zu entwickeln.

Die Bedeutung des novellierten EnWG für die erneuerbaren Energien ist Gegenstand eines Fachgespräch des EnergieVereins e.V. am 04.05.2005 im Rahmen der Berliner Energietage. Informationen hierzu unter http://www.energieverein.org.

25.04.2005   Quelle: EnergieVerein – Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbare Energien e.V.   Solarserver.de   © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen