RAL Güteschutz Solar: Endgültige Fassung liegt vor
Mit Wirkung zum 31. Mai 2006 hat die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. die Endversion der aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen für Solarenergieanlagen vorgelegt. Diese haben den Charakter öffentlicher technischer Lieferbedingungen und können kostenfrei als Vertragsbestandteil bei der Bestellung, Ausschreibung und Vergabe von Solaranlagen eingesetzt werden. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) in einer Pressemitteilung.
Güteschutz für Fach- und Endkunden
Die Güte- und Prüfbestimmungen für Solarenergieanlagen (RAL-GZ-966) sind öffentliche technische Lieferbedingungen. Von Käufern und Fachleuten können sie kostenfrei genutzt werden, indem sie bei Bestellungen als Vertragsbestandteil aufgenommen werden („Bestellung und Lieferung gemäß RAL GZ 966“).
Zertifizierung für Unternehmen
Unternehmen können Mitglied in der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen werden. Nach einer Zertifizierung durch Prüfer der Gemeinschaft erhalten die Unternehmen das Recht das Gütezeichen für ihre Korrespondenz und ihre Werbeauftritte zu tragen. Weitere Informationen unter http://www.gueteschutz-solar.de. Dort können auch folgende Dokumente als PDF-Dokumente heruntergeladen werden:
Güte- und Prüfbestimmungen
Mitgliedsantrag Gütegemeinschaft
09.06.2006 Quelle: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH