Blanke Meier Evers gewinnt ersten Prozess um Offshore-Windpark „Baltic I“
Mit Beschluss vom 18. Oktober 2006 habe das Verwaltungsgericht Greifswald zu Gunsten des Betreibers des Offshore-Windparks „Baltic I“ entschieden, berichtet die Anwaltskanzlei Blanke Meier Evers in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten mehrere Gemeinden und Privatpersonen sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Sie argumentierten, dass der Betrieb des geplanten und bereits genehmigten Windparks mit einundzwanzig Offshore-Windkraftanlagen die Wirtschaft der Kommunen nachhaltig beieinträchtige, besonders den Tourismus. Darüber hinaus seien Auswirkungen auf die Natur zu befürchten, speziell auf den Vogelzug. Das Gericht entschied laut Blanke Meier Evers, dass eine Rechtsverletzung der Kläger bereits zum Beginn des Baus nicht möglich sei. Es habe ausgeführt, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in einer Entfernung von zirka 15 Kilometern nicht zu den von den Klägern prognostizierten Szenarien führe und daher von der behaupteten Belastung keine Rede sein könne.
Erste Entscheidung über Offshore-Windkraftanlagen im Küstenmeer
Hierbei handle es sich um die erste Entscheidung, die sich mit der Zulässigkeit von Offshore-Windkraftanlagen im Küstenmeer befasst, betonen die Anwälte. „Die vorliegende Entscheidung zeigt, dass sich auch die küstennahen Gebiete grundsätzlich für die Offshore-Windenergie-Nutzung eignen“, kommentiert Dazu Dr. Andreas Hinsch, zuständiger Anwalt der Kanzlei Blanke Meier Evers. Voraussetzung sei allerdings, dass in diesen naturschutzrechtlich sensiblen Bereich rechtlich und planerisch gründlich gearbeitet wird. Damit zeige die Kanzlei, wie durch die dauerhafte Beratung das Genehmigungsverfahren optimal vorbereitet und durchgeführt werden kann.
09.11.2006 Quelle: BLANKE MEIER EVERS Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH