Gabriel und Glos kritisieren EU-Entscheidung zum Emissionshandel
Zu der Entscheidung der EU-Kommission über die Nationalen Allokationspläne (NAP) von elf Mitgliedsländern, darunter den von Deutschland, für die zweite Runde des Emissionshandels von 2008 bis 2012 erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Wir nehmen die Entscheidung der Kommission zur Kenntnis, auch wenn sie für uns wenig nachvollziehbar ist. Wir setzen darauf, dass die strittigen Fragen im weiteren Verfahren mit der Kommission einvernehmlich geklärt werden können.“ Es sei dringend notwendig, bei der Ausgestaltung des Emissionshandels in der EU mehr Transparenz und Gleichbehandlung zu schaffen. Die EU-Kommission müsse endlich für Klarheit über die Methodik sorgen, so der Bundesumweltminister. Die Kommission fordert Deutschland auf, die verbindliche CO2-Emissionsmenge für Industrie und Energiewirtschaft noch weiter zu senken, als von der Bundesregierung gemeldet wurden: auf 453,1 Millionen Tonnen pro Jahr. Außerdem verlangt sie, dass Deutschland seine langfristigen Zuteilungsregeln für hoch effiziente Neuanlagen revidiere.
Michael Glos: Von der Kommission geforderte Senkung der CO2-Emissionsberechtigungen ist völlig inakzeptabel
Damit behindere die Kommission die Bemühungen der Bundesregierung, Investitionen in umweltfreundliche Neuanlagen zu fördern, entgegnet der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos. „Die von der Kommission geforderte Reduzierung der Zuteilungsmenge an CO2-Emissionsberechtigungen für Industrie und Energiewirtschaft um ca. 30 Mio. t ist völlig inakzeptabel. Die Forderungen der EU-Kommission treibt die Strompreise in Deutschland unnötig nach oben. Mit dieser Entscheidung greift die Kommission darüber hinaus in Kompetenzen der Mitgliedstaaten ein, die für die Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll verantwortlich sind“, so der Bundeswirtschaftsminister.
Sigmar Gabriel: Obergrenze für den erlaubten Kohlendioxid-Ausstoß von 482 Millionen Tonnen auf 465 Millionen Tonnen pro Jahr gesenkt
„Wir haben in der vergangenen Woche den deutschen Zuteilungsplan für die zweite Phase des Emissionshandels gegenüber dem ersten Entwurf deutlich verschärft. Wir haben die Obergrenze für den erlaubten Kohlendioxid-Ausstoß von ursprünglich 482 Millionen Tonnen auf 465 Millionen Tonnen pro Jahr gesenkt“, erläutert Bundesumweltminister Gabriel. Es sei unverständlich, dass die Kommission das geänderte Mengengerüst mit der neuen Obergrenze für den deutschen Kohlendioxid-Ausstoß nicht berücksichtigt habe. Diese Absenkung beruhe auf einer vom Bundesumweltministerium selbst durchgeführten Auswertung der verifizierten Emissionsdaten. Mit dieser Verschärfung sei sichergestellt, dass Deutschland sein Klimaschutzziel von minus 21 Prozent erreiche.
„Emissionshandel darf nicht zu einem Investitionskiller werden“
Im Unterschied dazu kommt die Kommission laut Gabriel auf die geforderte jährliche Zuteilungsmenge von 453 Millionen Tonnen pro Jahr nur dadurch, dass sie ihre Abschätzung lediglich auf das Jahr 2005 stütze. Außerdem lege sie eine Berechnungsmethode zugrunde, die für Außenstehende wenig nachvollziehbar sei. Dabei würden Fortschritte bei der Verringerung der CO2-Emissionen unterstellt, die heute noch gar nicht sicher seien. „Der Emissionshandel darf nicht zu einem Investitionskiller werden. Sinn des Emissionshandels muss es vielmehr sein, Anreize für Investitionen in moderne und emissionsärmere Kraftwerke zu schaffen. Dies ist ökologisch geboten, aber auch ökonomisch sinnvoll“, betont Gabriel. Diesem Ziel diene die im deutschen Allokationsplan vorgesehene Privilegierung von Neuanlagen, die dem Stand der Technik entsprechen. Wenn die Kommission dies bemängele, erschwere sie den deutschen Ansatz einer innovationsorientierten Klimaschutzpolitik.
30.11.2006 Quelle: BMU Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH