Solarstrom in Spanien: Regierungsentwurf zur Einspeiseverordnung liegt vor
Nach dem am 29.11.2006 bekannt gewordenen Regierungsentwurf zur Reform der Einspeisevergütung stehe fest, dass die spanische Regierung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen weiterhin eine attraktive Vergütung plane. Das berichtet die Anwaltskanzlei Voelker & Partner (Barcelona) in einer Pressemitteilung. Der Regierungsentwurf sehe eine garantierte Laufzeit von 25 Jahren vor, verbunden mit einer jährlichen Steigerungsrate. Die Tarife orientieren sich nach Angaben von Rechtsanwalt Dr. Jochen Beckmann an dem Vorentwurf, welcher zur Zeit der spanischen Energiebehörde zur Stellungnahme vorliege. Dieser enthalte nun eine dreigliedrige und an die Marktgegebenheiten angepasste Staffelung der Anlagengröße. So soll für Solarstrom aus PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp rund 44,0 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Für Anlagen zwischen 100 kWp und 10 Megawatt (MW) seien rund 41,7 Cent/kWh und für Anlagen ab 10 MW rund 23,0 Cent/kWh vorgesehen.
Frühestes Inkrafttreten der Reform im Januar 2007
Die kontinuierliche Steigerung über die Laufzeit der Anlagen erfolge nicht mehr über den Stromreferenztarif, sondern über die Anbindung an die jährliche Inflationsrate, berichtet Dr. Beckmann. Die nächste Reform des spanischen Einspeisegesetzes („Real Decreto 436/2004“) ist laut Voelker & Partner im Jahr 2010 vorgesehen. Obwohl der Entwurf keine ausdrückliche Bestimmung darüber enthalte, sei davon auszugehen, dass diese künftige Reform nur Neuanlagen betreffen soll, die nach 2010 in Betrieb gehen werden. Der aktuelle Entwurf sehe ein frühestes Inkrafttreten der Reform für Januar 2007 vor. Es sei damit zu rechnen, dass die vorliegenden Bestimmungen im anstehenden Gesetzgebungsverfahren noch Veränderungen erfahren, welche auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens betreffen könnten, so die Anwaltskanzlei.
04.12.2006 Quelle: Kanzlei VOELKER (Barcelona) Solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH