Energieeinsparverordnung: fehlende Kontrolle begünstigt Fehlentwicklungen

Um die erheblichen CO2-Minderungspotenziale bei Wohngebäuden umzusetzen, wurde Anfang 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland eingeführt. Mit der EnEV 2002 sind die Anforderungen an Architekten und Anlagenplaner gestiegen. Durch die vorgeschriebene integrierte Betrachtungsweise müssen nun alle am Bauprozess beteiligten besser zusammenarbeiten. Gleichzeitig hat sich der Staat als Kontrollinstanz im Rahmen der Deregulierung zurückgezogen, die Umsetzung […]

Um die erheblichen CO2-Minderungspotenziale bei Wohngebäuden umzusetzen, wurde Anfang 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Deutschland eingeführt. Mit der EnEV 2002 sind die Anforderungen an Architekten und Anlagenplaner gestiegen. Durch die vorgeschriebene integrierte Betrachtungsweise müssen nun alle am Bauprozess beteiligten besser zusammenarbeiten. Gleichzeitig hat sich der Staat als Kontrollinstanz im Rahmen der Deregulierung zurückgezogen, die Umsetzung der EnEV bei Neubauten und der Altbausanierung muss vor allem auf privater Basis geregelt werden. Eine Befragunge der Akteure am Bau durch das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu) ergab, dass die Verlagerung der Verantwortung auf die privatrechtliche Seite nicht als ausreichend für die Einhaltung der EnEV angesehen wird. So sei häufig angemerkt worden, dass das jetzige System auf Grund der fehlenden Kontrolle Fehlentwicklungen begünstigt, da Marktakteure, welche die Regelungen nicht einhalten, kaum mit Konsequenzen rechnen müssten.

Viele Fassaden werden noch ohne Wärmedämmung saniert
Das ifeu-Institut untersuchte gemeinsam mit ECONSULT (Rottenburg) exemplarisch die Umsetzung der EnEV in Baden-Württemberg, unterstützt von der Zukunftsoffensive III des Landes. Die Befragungen haben aber auch gezeigt, dass die Wärmedämmung im Gebäudebestand mit Einführung der EnEV verstärkt wurde. Allerdings würden auch heute noch viele Fassaden ohne Wärmedämmung saniert. Damit werde das Minderungspotenzial auf Basis der EnEV-Bauteilanforderung im Wohngebäudebestand in Baden-Württemberg nur zu etwa 43 Prozent ausgeschöpft, betonen das ifeu-Institut und ECONSULT.

Einführung nachhaltiger Dämmstandards erforderlich
In der Studie wurden sowohl die Angebotsseite über die Erfahrungen mit der EnEV im Wohnungsneubau und -bestand. befragt (Ministerien, Bauämter, Architekten, Ingeniere, Handwerker, Hersteller) als auch die Nachfrageseite. Zunächst erfolgte eine Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Vollzugsregelungen in den einzelnen Bundesländern. „Die Deregulierungsbemühungen im Rahmen der EnEV haben dazu geführt, dass auf behördliche Prüfungen der Nachweise und Energiebedarfsausweise sowie auf behördliche Kontrollen der Bauausführung weitgehend verzichtet wird“, heißt es in der Presseerklärung des ifeu-Instituts. Um die gesamten wirtschaftlichen Potenziale umzusetzen, müssten vom Land Baden-Württemberg und vom Bund zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen laut ifeu-Institut die sofortige Anpassung der Auslegungsbedingungen der EnEV an die aktuelle Energiepreisentwicklung, eine kurzfristige Anhebung der Dämmstandards der EnEV, sowie die mittelfristige Einführung nachhaltiger Dämmstandards (z.B. KfW-40 oder KfW-60 mit etwa 10 kg CO2 pro m² Gebäudenutzfläche und Jahr) im Neubau.· Darüber hinaus sollten Energieausweise und Bauausführung von den Behörden stichprobenartig kontrolliert werden.
Der Endbericht des ifeu-Instituts kann im Internet heruntergeladen werden unter http://www.ifeu.org/index.php?bereich=ene&seite=bwenev –

16.01.2007 | Quelle: ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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