Spanien: Industrieministerium legt überarbeiteten Entwurf eines Solarstrom-Einspeisegesetzes vor

Das spanische Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel hat am 26. März 2007 dem spanischen Staatsrat („Consejo de Estado“) den voraussichtlich endgültigen Entwurf des neuen Einspeisegesetzes für erneuerbare Energien vorgelegt, berichtet die Madrider Anwaltskanzlei DIKEOS Abogados S.L. in einer Pressemitteilung. Eine erste Durchsicht des Entwurfs habe zu folgenden Ergebnissen geführt. Der Entwurf legt laut DIKEOS […]

Das spanische Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel hat am 26. März 2007 dem spanischen Staatsrat („Consejo de Estado“) den voraussichtlich endgültigen Entwurf des neuen Einspeisegesetzes für erneuerbare Energien vorgelegt, berichtet die Madrider Anwaltskanzlei DIKEOS Abogados S.L. in einer Pressemitteilung. Eine erste Durchsicht des Entwurfs habe zu folgenden Ergebnissen geführt. Der Entwurf legt laut DIKEOS Abogados die Einspeisevergütung für netzeinspeisende Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 100 kW für die ersten 25 Jahre der Betriebsdauer mit 44,0381 Eurocent/kWh fest. Dies entspreche exakt der aktuellen Einspeisevergütung gemäß dem „Real Decreto 436/2004“.
Damit werde der Einspeisetarif zwar für das Jahr 2007 nicht erhöht, der Entwurf berücksichtige aber den Grundsatz des Vertrauensschutzes, da die Vergütungshöhe für Anlagen von bis zu 100 kW Nennleistung nicht herabgesetzt werde.

Spitzentarif von 44 Cent/kWh vermutlich auch in Zukunft zu erzielen
Schließlich behalte der Entwurf für die Bestimmung der Nennleistung zu Zwecken der Einstufung in die verschiedenen Vergütungskategorien die Formulierung aus dem Real Decreto 436/2004 bei. Somit werde es wohl auch in Zukunft möglich sein, durch Verwendung eines individuellen Transformators pro 100 kW-Anlage den Tarif von 44,0381 Eurocent/kWh zu erreichen, erwartet DIKEOS Abogados. Der Gesetzgeber wolle offenbar auch in dieser Hinsicht nicht in laufende Projekte eingreifen.

Einspeisevergütung Solarstrom aus PV-Großkraftwerken: knapp 42 Cent/kWh
Für netzeinspeisende Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 10 Megawatt (MW), die nicht der ersten Vergütungsgruppe (Anlagen bis 100 kW) angehören, wird der Einspeisetarif laut DIKEOS Abogados auf 41,75 Eurocent/kWh festgesetzt. Damit werde eine wirtschaftlich interessante Alternative für die so genannten „huertas solares“ geschaffen, nämlich auf die Einteilung in 100 kW-Einheiten zu verzichten und damit die Kosten eines eigenen Transformators und einer eigenen Gesellschaft pro 100 kW-Anlage einzusparen. Dies erleichtere die Investition deutscher Fondsgesellschaften in Photovoltaikanlagen in Spanien erheblich.

Periodische Anpassung der Vergütungshöhe
Die Vergütungshöhe werde laut Entwurf jährlich erhöht – erstmals 2008 – um den Inflationsindex abzüglich 25 Prozentpunkten, ab 2013 abzüglich 50 Prozentpunkten, berichtet DIKEOS Abogados.

Obergrenze für die hohe Einspeisevergütung bei 371 MW installierter Nennleistung
Für netzeinspeisende Photovoltaikanlagen führe der Entwurf eine Obergrenze von 371 MW installierter Nennleistung ein. Darüber hinaus werde die hohe Einspeisevergütung nicht mehr gewährt. Die Entwicklung der installierten Nennleistung soll durch die obligatorische Eintragung jedes angeschlossenen Kraftwerks in ein zentrales Verwaltungsregister für das besondere Vergütungsregime beobachtet werden. Sobald 85 % der Obergrenze erreicht sind, will das Industrieministerium eine Übergangsfrist setzen, innerhalb derer alle angeschlossenen Kraftwerke noch Anspruch auf den hohen Einspeisetarif haben. Die Übergangsfrist darf laut Entwurf 12 Monate nicht unterschreiten.

Bankbürgschaft für die Beantragung des Einspeisepunktes
Für den Erhalt eines Einspeisepunktes ist es nach den Regelungen des Entwurfs notwendig, eine Bankbürgschaft (Aval) über 3 % der Gesamtbaukosten, einschließlich Solar-Module, zu stellen. Anderenfalls werde der Antrag auf Zuteilung eines Einspeisepunktes von den Netzbetreibern nicht mehr bearbeitet, so DIKEOS Abogados.

Inkrafttreten in Kürze erwartet
Die Neuregelung wird am Tag nach ihrer Verkündung im spanischen Generalanzeiger in Kraft treten, dem „Boletín Oficial del Estado“. Übergangsregelungen seien für spezielle Sachverhalte vorgesehen, seien aber für die Photovoltaik-Branche nicht von Belang, betont DIKEOS Abogados. Die bisherige Vergütungsordnung, das „Real Decreto 436/20042, werde durch die Neuregelung in vollem Umfang verdrängt, es werde mit dem Inkrafttreten der Neuregelung außer Kraft treten. Für 2010 werde eine weitere Neuregelung angekündigt, auch bezüglich der Obergrenze für die installierte Nennleistung.
Der spanische Staatsrat habe den wichtigsten Interessenverbänden aus dem Bereich der erneuerbaren Energien noch einmal eine Frist von zwei Werktagen zur Stellungnahme gesetzt, so die Anwaltskanzlei. Mit einer erneuten Vorlage bei der Nationalen Energiekommission sei nicht zu rechnen. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die neue Regelung in Kürze durch Regierungsbeschluss verabschiedet wird.

18.04.2007 | Quelle: DIKEOS Abogados | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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