Raiffeisenverband: Genossenschaften sind auf Bioenergie-Boom gut vorbereitet
Auf die Möglichkeiten des Klimaschutzes, der Bioenergie und Energieeffizienz sei keine Wirtschaftsgruppe so gut vorbereitet wie die Raiffeisen-Genossenschaften, erklärte Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), bei der Jahrespressekonferenz in Berlin. Bereits zu Beginn der 90er Jahre seien die Genossenschaften in die Vermarktung von Endprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen eingestiegen. 1995 hätten sie ihr Angebot bereits auf über 200 Biodiesel-Tankstellen ausgebaut, heute gebe es über 700. Durch erfolgreiche Marketingaktivitäten hätten die Genossenschaften eine hohe Akzeptanz für das Nischenprodukt Biodiesel erreicht.
Ebenso erfolgreich seien die Unternehmen im Aufbau von Absatzmärkten für erneuerbare Energien, ein Beispiel dafür sei der expandierende Markt für Holzpellets. Der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien, Solarkollektoren und Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse werden staatlich durch Programme der KfW-Bankengruppe und vom Bundesumweltministerium im Marktanreizprogramm (MAP)gefördert. Raiffeisen-Genossenschaften nutzen diese Förderprogramme gezielt zur Einbindung in komplette Beratungspakete zum Energiesparen und zur Steigerung der Energieeffizienz.
Raiffeisenverband fordert Korrekturen der nationalen Bioenergiepolitik
Bei der Ausgestaltung und unternehmerischen Umsetzung der nationalen Energiepolitik sieht Nüssel Korrekturbedarf: Bereits bei der Verabschiedung des Energiesteuergesetzes im Sommer 2006 habe der DRV auf die Gefahr hingewiesen, dass die Branche mit dem schrittweisen Abbau der Steuerbegünstigung für reine Biokraftstoffe außerhalb der ab 2007 geltenden Beimischungsquote erheblich an Wettbewerbsfähigkeit einbüße. „Leider werden diese Befürchtungen durch die aktuellen Entwicklungen bestätigt. Die Genossenschaften, die diesen Markt langfristig aufgebaut haben, leiden unter einem dramatischen Absatzeinbruch. Wird dieses Segment aufgegeben, sind die ambitionierten Ziele der Europäischen Union, bis 2020 einen Biokraftstoff-Anteil von 10 Prozent am gesamten Kraftstoffmarkt zu erreichen, völlig unrealistisch“, so Nüssel. Korrigiert werden könne dies durch die kurzfristige Erhöhung der Quoten für die Verwendung von Biotreibstoffen. Durch die zusätzliche Nachfrage würden die vorhandenen Produktionskapazitäten vom bestehenden Absatz- und Preisdruck entlastet und den jüngsten Klima-Beschlüssen des EU-Gipfels Rechnung getragen.
Strukturelle Verwerfungen bei Biogas und Biomasse verhindern
Die Verstromung von Biomasse wird seit 2004 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Mittlerweile seien in Deutschland fast 3.500 Anlagen entstanden, die mit einer Produktion von fast 1.500 Megawatt aber nur knapp 0,5 Prozent des hiesigen Strombedarfs decken würden, führte Nüssel aus. Diese Anlagen hätten einen Rohstoffbedarf, der jenem von etwa 20 Prozent der aktuellen Maisanbaufläche Deutschlands entspreche. „Die zunehmende Flächenkonkurrenz führt zu höheren Produktionskosten bei den landwirtschaftlichen Veredlungsbetrieben. So entstehen regional massive Wettbewerbsnachteile gegenüber den um den Absatzmarkt konkurrierenden landwirtschaftlichen Veredlungsbetrieben in den benachbarten EU-Mitgliedstaaten. Hier drohen strukturelle Verwerfungen und nachteilige Umweltwirkungen, so dass der Gesetzgeber bei der Überprüfung des EEG korrigierend eingreifen sollte“, so Nüssel. Nach Auffassung des DRV spricht unter gewissen Voraussetzungen nichts gegen eine in die landwirtschaftliche Produktion integrierte Nutzung der Biomasse zur Stromerzeugung. Eine dieser Voraussetzungen sei eine ortsnahe Verwendung der aus Biomasse erzeugten Energie.
Weitere Genossenschaftsgründungen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Für unternehmerische Initiativen in Sachen Bioenergie biete sich die Genossenschaft als flexible, wirtschaftlich stabile Gesellschaftsform zum gemeinschaftlichen Betrieb von kapitalintensiven Biogasanlagen geradezu an, betont der DRV. Steuerlich ergäben sich positive Effekte bei der Wahl der Genossenschaft als Rechtsform durch Teilung in eine Biogaserzeugungs-Genossenschaft und eine Generatoren-Genossenschaft zur Stromerzeugung, erläutert Nüssel.
05.05.2007 | Quelle: Deutscher Raiffeisenverband | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH