Solarpraxis AG: Wärmegesetz erfordert klare Vorgaben

Die Berliner Solarpraxis AG begrüßt das Engagement der baden-württembergischen Regierung, ein eigenes Gesetz zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen (Solarwärme, Bioenergie und Geothermie) auf den Weg zu bringen. „Endlich scheint der Gordische Knoten durchschlagen“, kommentiert Karl-Heinz Remmers, Vorstandsvorsitzender der Solarpraxis AG, den Entwurf. „In den fossil dominierten Wärmemarkt muss Bewegung kommen, denn hier fällt der Löwenanteil […]

Die Berliner Solarpraxis AG begrüßt das Engagement der baden-württembergischen Regierung, ein eigenes Gesetz zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen (Solarwärme, Bioenergie und Geothermie) auf den Weg zu bringen. „Endlich scheint der Gordische Knoten durchschlagen“, kommentiert Karl-Heinz Remmers, Vorstandsvorsitzender der Solarpraxis AG, den Entwurf. „In den fossil dominierten Wärmemarkt muss Bewegung kommen, denn hier fällt der Löwenanteil des Energiebedarfs der deutschen Haushalte und der Industrie an. Der Entwurf aus Stuttgart ist ein klares politisches Signal für eine regenerative Wärmeversorgung“, so Remmers weiter.
Die Solarpraxis AG ist der größte Wissensdienstleister in der Branche der erneuerbaren Energien. Sie gibt mehrere Fachzeitschriften heraus und veranstaltet Fachkongresse zur Solarwärme, zur Bioenergie und zu Wärmepumpen.

Ökowärme-Pflicht für neue und alte Gebäude
Die baden-württembergische Landesregierung will mit ihrem Vorstoß den Anteil der Wärme aus erneuerbaren Quellen gegenüber der Heizenergie aus Erdgas, Öl oder Kohle deutlich ausbauen. Im Kern geht es um verpflichtende Vorgaben für Neubauten. Das Wärmegesetz soll ab April 2008 greifen. Mindestens ein Fünftel der Wärmeversorgung eines neuen Wohngebäudes muss ab dann aus regenerativen Energieträgern stammen. Für Bestandsgebäude soll die Regelung ab 2010 gelten. Sie müssen ab diesem Stichtag ein Zehntel der Wärme für Heizung und Warmwasser von der Sonne, aus Biomasse oder der Umwelt beziehen.

Remmers: „Das Gesetz kann leicht ausgehebelt werden“
„Das sind ambitionierte Ziele, die wir unterstützen. Allerdings stecken im Stuttgarter Entwurf etliche handwerkliche Fehler“, kritisiert Remmers. So seien die einzelnen Paragrafen ungenügend mit bestehenden Vorgaben wie der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgestimmt. „Es gibt zu viele Ausnahmen und diese sind zu ungenau formuliert. Das Gesetz kann so leicht ausgehebelt werden“, warnt Remmers. Er kritisiert weiterhin, dass bei den Angaben zur Solarthermie, Holzenergie oder Wärmepumpen wichtige technische Details oder Zahlen dem politischen Anspruch des Gesetzes entgegenstehen. „So wird die Qualität der Sonnenkollektoren, die künftig auf das Dach gebracht werden sollen, im Gesetz nicht definiert“, nennt Remmers als Beispiel. „Dies öffnet ungeeigneten Billigprodukten Tür und Tor. Das Ziel der Energieeinsparung wird auf diese Weise nicht erreicht.“
Bei der Bioenergie seien die Holzpellets nicht erwähnt, derzeit der stärkste Pfeiler der Wärmeversorgung aus Biomasse in Deutschland. „Heizkessel für Holz sind nur in den Anmerkungen grob definiert“, bemängelt Remmers. „Da müssen die Immissionsschutzverordnung des Bundes und weitere Kriterien rechtssicher eingebaut werden“, fordert der Solarpraxis-Vorstand. Bei den Wärmepumpen sei das Gesetz nur auf Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser begrenzt. „Die Wärmepumpe ist schon heute eine Technologie, mit der man auch größere Gebäude versorgen kann. Da muss das Gesetz deutlich weiter gefasst werden“, so Remmers.
Völlig offen sei die Frage der Kontrolle und der Überwachung der im Gesetz gemachten Vorgaben. Auf Nachfrage habe ein Sprecher des baden-württembergischen Umweltministeriums erläutert, dass nach dem Vorbild der Energieberater spezielle Sachkundige diese Aufgabe übernehmen könnten. Im Entwurf sei auch die Rede davon, Bauhandwerker, Installateure und Schornsteinfeger damit zu betrauen. Fraglich sei auch, mit welchen Kosten diese Maßnahmen verbunden sind, heißt es in der Pressemitteilung der Solarpraxis AG.
Der Entwurf des baden-württembergischen Umweltministeriums kann im Internet abgerufen werden unter http://www.service-bw.de . Die betroffenen Verbände können beim Umweltministerium von Baden-Württemberg bis zum 31. August 2007 eine Stellungnahme abgeben. Für Bürgerinnen und Bürger besteht diese Möglichkeit durch ein Internetforum unter http://www.buergerforum.service-bw.de.

18.07.2007 | Quelle: Solarpraxis AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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