Bundesverband Solarwirtschaft: Ohne Solarwärme kein wirksamer Klimaschutz

Die zunehmende Nutzung von Solarwärme kann einen der wichtigsten Beiträge zur Verringerung des Treibhausgases Kohlendioxid leisten, betont der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) in einer Pressemitteilung anlässlich der Beschlussfassung zum Integrierten Klima- und Energieprogramm der Bundesregierung. „Der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg zum forcierten Ausbau erneuerbarer Energien ist generell richtig und notwendig“, kommentiert Carsten Körnig, Geschäftsführer […]

Die zunehmende Nutzung von Solarwärme kann einen der wichtigsten Beiträge zur Verringerung des Treibhausgases Kohlendioxid leisten, betont der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) in einer Pressemitteilung anlässlich der Beschlussfassung zum Integrierten Klima- und Energieprogramm der Bundesregierung. „Der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg zum forcierten Ausbau erneuerbarer Energien ist generell richtig und notwendig“, kommentiert Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Solarwärme müsse dabei eine zentrale Rolle spielen. „Beim jetzt vorgelegten Entwurf eines Wärmegesetzes kommt dieser Aspekt jedoch leider zu kurz. Wir sehen hier erheblichen Nachbesserungsbedarf“, sagt Körnig.
Allein in Deutschland ließen sich langfristig rund ein Drittel des Wärmebedarfs mit Sonnenenergie decken und jährlich 40 Millionen Tonnen CO2 einsparen, so der Verbandsgeschäftsführer. Der derzeit vorliegende Entwurf eines regenerativen Wärmegesetzes (EEWärmeG) sei indes wenig geeignet, dieses Potenzial zu nutzen, betont Körnig. Konkret kritisiert der BSW-Solar am geplanten Wärmegesetz drei Punkte, durch die erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung „de facto ausgehebelt“ würden.

BSW-Solar: Gravierende Geburtsfehler beim EEWärmeG
Erstens greife die vorgeschlagene Pflicht zur Nutung eines Mindestanteils erneuerbarer Wärmeenergie nur im Neubau. Durch die Aussparung des Wohnungsbestands reduziere sich die Zahl der Investitionsanlässe so um 75 Prozent. Zweitens seien die für das EEWärmeG bereitgestellten 500 Millionen Euro kein gesetzlich fixierter Mindestbetrag, die Branche müsse sich daher weiterhin auf Marktschwankungen in Folge veränderter Haushaltslage einstellen. Und drittens reiche bereits eine geringfügige Unterschreitung der geltenden Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV) als Ersatz für die Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Neubauten, so der BSW-Solar. Diese könne zum Beispiel durch eine stärkere Fassadendämmung erbracht werden. Carsten Körnig: „Wärme und Energieeffizienz dürfen beim Wärmegesetz nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides sind unverzichtbare Säulen des Klimaschutzes. Wir appellieren daher an die Bundesregierung zu korrigieren, bevor das Wärmegesetz zum Ausbau erneuerbarer Energien mit gravierenden Geburtsfehlern startet.“

Solarwärme-Ausbau wird sich laut Sarasin-Studie bis 2030 jährlich um rund 20 Prozent beschleunigen
Bis zum Jahr 2030 könnte die Atmosphäre weltweit um 1,5 Milliarden Tonnen des schädlichen Klimagases entlastet werden, wenn der Ausbau der Solarenergie energisch vorangetrieben wird, betont der BSW-Solar. Spätestens in zehn Jahren verursachten Solarwärmeanlagen keine C02-Vermeidungskosten mehr. Sie zählten dann zu den effektivsten Klimaschützern unter den Energieerzeugern. Dies habe das Schweizer Bankhaus Sarasin in seiner jüngsten Studie „Solarenergie 2007“ herausgefunden. Der Solarwärme-Ausbau wird sich entsprechend der Prognose der Finanzexperten bis 2030 jährlich um rund 20 Prozent beschleunigen. Die deutsche Solarindustrie will von diesem Wachstumsmarkt profitieren und die Verbraucher mit Hilfe von Solar-Heizungen vor explodierenden Öl- und Gaskosten schützen. Beim Austausch einer alten Heizung durch ein modernes solar unterstütztes Brennwertgerät können nach Angaben des BSW-Solar bis zur Hälfte der Heizkosten und zugleich 50 Prozent des Treibhausgases Kohlendioxid eingespart werden.
Auf deutschen Dächern sind nach Angaben des BSW-Solar bereits über eine Million Solarwärmeanlagen im Einsatz. Am 5. Dezember beschließt das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für ein Wärmegesetz. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzesvorhaben, das die Bundesregierung zu ihren wichtigsten geplanten Klimaschutzmaßnahmen zählt.

05.12.2007 | Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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