Spanien: Staatssekretär für Energie gibt Eckpunkte neuer Einspeiseregelung für Photovoltaik-Strom bekannt

Bei einem Treffen am 26. Juni 2008 mit den beiden großen Interessenverbänden ASIF und APPA hat der spanische Staatssekretär für Energie Eckpunkte der neuen Einspeiseregelung für PV-Anlagen für die Zeit nach dem 29. 09.08 bekanntgegeben, berichtet die Exportinitiative Erneuerbare Energien, der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Nur Anlagen, die noch vor dem 29. 09.08 die definitive […]

Bei einem Treffen am 26. Juni 2008 mit den beiden großen Interessenverbänden ASIF und APPA hat der spanische Staatssekretär für Energie Eckpunkte der neuen Einspeiseregelung für PV-Anlagen für die Zeit nach dem 29. 09.08 bekanntgegeben, berichtet die Exportinitiative Erneuerbare Energien, der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Nur Anlagen, die noch vor dem 29. 09.08 die definitive Eintragung in das Register der Stromerzeuger im besonderen Vergütungsregime („REPE“) erhalten, werden noch mit dem derzeitigen Tarif des Königlichen Dekrets 661/2007 vergütet (Die dena hatte im Newsletter Nr.41 bereits darüber berichtet).

Marktwachstum soll die Höhe der Einspeisevergütung steuern
Die neuen Regelungen sehen laut Exportinitiative die Einführung eines Vorab-Register für die Zuweisung von Tarifen für neue Solarstromanlagen vor. Damit soll bereits im Vorfeld klargestellt werden, welche Anlagen welchen Tarif erhalten beziehungsweise zu den jeweiligen Höchstmengen neu angeschlossener Leistung gehören. Dieses Register weise in Quartalsperioden den jeweils aktuellen Tarif bis zu einer Höchstgrenze an neuer Leistung zu. Wird diese Höchstgrenze zum Ende des Quartals erreicht, soll der gewährte Einspeisetarif um 2,5% sinken. Die Entwicklung des Einspeisetarifs richte sich somit nach der Geschwindigkeit, mit der Neuanlagen entwickelt werden. Je stärker das Marktwachstum, desto schneller sinkt der Tarif, so die Exportinitiative.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen gebremst und Aufdach-Solarstromanlagen gefördert werden
Bis Ende 2009 sind Ausbauobergrenzen von 200 Megawatt (MW) für Aufdachanlagen und 100 MW für Freiflächenanlagen vorgesehen. Die Nennleistung eines Projekts darf gemäß der Eckpunkte in keinem Fall 2 MW übersteigen. Im Bau befindliche Photovoltaik-Anlagen, die nicht rechtzeitig vor dem 29.09.08 die endgültige Eintragung im REPE erhalten, sollen in die obigen Obergrenzen bezüglich des Ausbau und Anlagengröße für 2009 einfließen. Es soll keine Fristverlängerung, Übergangs- oder Härtefallregelung geben.

33 cent/kWh für Aufdachanlagen, nur noch 29 cent/kWh für Freiflächenanlagen
Der Staatssekretär will laut Exportinitiative in erster Linie die Errichtung von Aufdach-Solarstromanlagen fördern. Die Marktdynamik für Freiflächen-Photovoltaikanlagen soll gebremst werden, bis sich die Zahl der Neuanlagen pro Quartal deutlich verringert hat. Der Anfangstarif für Aufdachanlagen soll daher 33 Eurocent pro Kilowattstunde, für Freiflächenanlagen nur noch 29 cent/kWh betragen. Ist die Anlage an das Netz gegangen, soll die Entwicklung des Tarifs dann der bisherigen Regelung des Königlichen Dekrets 661/2007 folgen und sich am Verbraucherpreisindex orientieren.
Das spanische Industrieministerium beabsichtige, den Entwurf der neuen Vergütungsregelungen spätestens am 15. 07.08 der Nationalen Energiekommission zur Stellungnahme vorzulegen, berichtet die Exportinitiative. Es sei davon auszugehen, dass sich die Regierung Zapatero auf dem Weg bis zum Inkrafttreten der neuen Vergütungsregelung im Wesentlichen an diese Eckpunkte halten werde, auch wenn sich noch kleinere Änderungen ergeben könnten.

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11.07.2008 | Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena); Exportinitiative Erneuerbare Energien | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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