BWE fordert Planungssicherheit für Windenergie in der Region Chemnitz-Erzgebirge

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Chemnitz bestehen für die Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge derzeit keine wirksamen Festlegungen zur regionalplanerischen Steuerung der Nutzung der Windenergie. Dies habe das Gericht in einem Termin zur mündlichen Verhandlung am 16.04.2008 umfassend dargelegt und weise die Prozessbeteiligten seither bei Bedarf schon in der Eingangsverfügung eines Klageverfahrens darauf hin. „Dies sieht das Gericht wegen […]

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Chemnitz bestehen für die Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge derzeit keine wirksamen Festlegungen zur regionalplanerischen Steuerung der Nutzung der Windenergie. Dies habe das Gericht in einem Termin zur mündlichen Verhandlung am 16.04.2008 umfassend dargelegt und weise die Prozessbeteiligten seither bei Bedarf schon in der Eingangsverfügung eines Klageverfahrens darauf hin. „Dies sieht das Gericht wegen einer nicht erfolgten Ausfertigung des Regionalplanes für die Planungsregion, der eigentlich bereits im Jahr 2002 in Kraft getreten war, so. Dieser Formfehler führt nun dazu, dass die Regionalplanung auch für die Windenergienutzung um Jahre zurück geworfen wird“, kommentiert Prof. Dr. Martin Maslaton, Landesvorstand des Bundesverbandes Windenergie (BWE), Regionalverband Sachsen.

Auch die erfolgten Änderungen am Regionalplan, die in den Jahren 2004 und 2005 vorgenommen wurden, sind nach der Auffassung des Gerichtes ungültig. Prof. Dr. Martin Maslaton, Professor für das Recht der Erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und Rechtsanwalt in Leipzig weiter: „Die Unwirksamkeit dieses Regionalplans hat für die windenergetische Teilfortschreibung des Regionalplans, der die Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung für die übrige Planungsregion enthält, zur Folge, dass dieser ebenfalls unwirksam ist. Somit fehlt für Betreiber bestehender und Planer zukünftiger Windenergieanlagen jegliche Sicherheit und Planungsgrundlage.“

BWE: Großzügige und sinnvolle Flächen für die Nutzung von Windenergie ausweisen
Der BWE Sachsen fordert daher eine zeitnahe Klarstellung des weiteren Vorgehens seitens des Planungsverbandes Chemnitz-Erzgebirge. „Betreiber von Windenergieanlagen brauchen Sicherheit für ihre Investitionen. Ob die Regionalplanung tatsächlich, wie vom Gericht angekündigt, auch im Urteil für unwirksam erklärt wird, sollte nicht abgewartet werden. Vielmehr fordern wir, dass nunmehr schnell neue Planungen vorangetrieben werden, die für die Nutzung von Windenergie großzügige und sinnvolle Flächen ausweisen“, heißt es in der Pressemitteilung.

16.08.2008 | Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V., Regionalverband Sachsen; (openPR) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen