Pellet-Verband: Marktanreizprogramm muss Kontinuität wahren

Der Deutsche Energie-Pellet-Verband (DEPV) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung zur neuen Richtlinie für das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien. Kritik äußert der DEPV allerdings an den Kürzungen der Zuschüsse für Neubauten und luftgeführte Öfen. „Die neu veröffentlichte Richtlinie des Marktanreizprogramms (MAP) führt die Förderansätze aus dem vergangenen Jahr fort und weist erfreulicherweise auf breiter Front Kontinuität […]

Der Deutsche Energie-Pellet-Verband (DEPV) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung zur neuen Richtlinie für das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien. Kritik äußert der DEPV allerdings an den Kürzungen der Zuschüsse für Neubauten und luftgeführte Öfen. „Die neu veröffentlichte Richtlinie des Marktanreizprogramms (MAP) führt die Förderansätze aus dem vergangenen Jahr fort und weist erfreulicherweise auf breiter Front Kontinuität auf“, betonte Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Energie-Pellet-Verbands (DEPV) am 2. März in Berlin anlässlich der Veröffentlichung der MAP-Richtlinie 2009 durch das Bundesumweltministerium. Die Fördersätze samt Boni haben sich bei Pelletheizungen im Wohnungsbestand gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Pelletheizungen sollen mittelfristig fünf Prozent Marktanteil erreichen
„Da der vorhandene Modernisierungsstau in den deutschen Heizungskellern aufgelöst werden muss, bleiben die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Anteils von Pelletheizungen am Wärmemarkt weiter gut“, stellte Bentele fest. Die Zielsetzung des Verbands könne mittelfristig mit fünf Prozent Marktanteil definiert werden. Die Rückmeldungen der Hersteller über den gegenwärtigen Heizungsverkauf seien gut, so der Geschäftsführer weiter. Er sei zuversichtlich, dass der Verbraucher auch in einer Wirtschaftskrise die Kombination von Einsparmöglichkeiten und Klimaschutz durch erneuerbare Energien weiter schätze.

Kritik an Kürzungen bei Neubauten und luftgeführten Pelletöfen
Für den Neubau, aber auch für luftgeführte Pelletöfen stehen dagegen Änderungen im MAP an. So wird der Fördersatz im Neubau aufgrund der gesetzlich verankerten Nutzungspflicht um 25 Prozent gekürzt. „Diese Handhabung ist bei Pelletfeuerungen nicht verständlich, denn sie erfüllen mit einer in der Regel hundertprozentigen Wärmeversorgung deutlich mehr als die gesetzlich geforderten 51 Prozent. Also gehören Pelletheizungen auch hier mit dem vollen Fördersatz unterstützt“, bekräftigte Bentele. Bei luftführenden Pelleteinzelraumfeuerungen werde in der neuen Richtlinie mit der Senkung der Leistungsgrenze auf fünf Kilowatt eine Forderung des DEPV aufgegriffen.
Die Rückstufung der Förderung von bisher 1.000 Euro auf nunmehr 500 Euro wird vom Verband hingegen kritisch kommentiert. Diese Kürzung sei aber letztlich die Reaktion der Bundesregierung auf die Einbeziehung von Billigöfen aus Baumarktsortimenten in die Liste der förderfähigen Geräte und deren aggressive Werbung. Leider könne die Förderliste nicht auf qualitativ hochwertige Öfen begrenzt werden, heißt es in der DEPV-Pressemitteilung.

04.03.2009 | Quelle: Deutscher Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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