Wechselrichter-Hersteller KACO verlängert Austauschpauschale auf sieben Jahre

KACO new energy verlängert seine Tauschpauschale für alle neu ausgelieferten Photovoltaik-Wechselrichter der xi-Serie, berichtet das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Installateure erhalten sie jetzt für fünf Jahre ab Installationsdatum statt bislang für einen Zeitraum von zwei Jahren. Wurden die Geräte bis zu vier Wochen nach der Installation bei KACO registriert, gibt es die Pauschale sogar innerhalb […]

KACO new energy verlängert seine Tauschpauschale für alle neu ausgelieferten Photovoltaik-Wechselrichter der xi-Serie, berichtet das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Installateure erhalten sie jetzt für fünf Jahre ab Installationsdatum statt bislang für einen Zeitraum von zwei Jahren. Wurden die Geräte bis zu vier Wochen nach der Installation bei KACO registriert, gibt es die Pauschale sogar innerhalb der vollen Garantiezeit von sieben Jahren. Für den ersten Powador-Wechselrichter bezahlt KACO nach eigenen Angaben 100 Euro netto, für jedes weitere Gerät derselben Anlage 50 Euro. Für die siebenjährige Tauschpauschale können Handwerker oder Anlagenbetreiber die Powador-Wechselrichter auf den Internetseiten des Unternehmens registrieren.

„Wir sind von der Qualität unserer Wechselrichter überzeugt. Das Vertrauen in die eigene Stärke macht die Verlängerung möglich“, begründet KACO-Geschäftsführer Ralf Hofmann die Serviceinitiative. Mit der Pauschale erstatte KACO new energy dem austauschenden Handwerker in vielen Fällen die Kosten. Dadurch sei sichergestellt, dass das Tauschgerät beim Anlagenbetreiber innerhalb kurzer Zeit installiert sei. So fließe schnell wieder Solarstrom in das Netz und Geld in die Kasse. Reklamationen nimmt KACO auf seiner Homepage oder telefonisch entgegen unter +49/7132/3818-660.
Während der siebenjährigen Garantiezeit lässt KACO in der Regel den kompletten Wechselrichter durch einen Installateur austauschen. Abhängig vom Baujahr erhalten Kunden ein neues oder ein aktualisiertes Gerät, das nicht älter ist als das Original, heißt es in der Pressemitteilung. Die verbleibende Garantie übertrage sich auf das Ersatzgerät. Bei Reklamationseingang bis zwölf Uhr verlasse ein Tauschgerät noch am selben Tag das Haus, bei späterer Meldung am Folgetag. Wenn das Tauschgerät eingetroffen ist, können Handwerker den Austausch von altem und neuem Gerät bei einen Kundentermin erledigen. Dadurch muss der Kunde nur einmal angefahren werden. Die Garantiebedingungen stehen ebenfalls auf der Homepage zum Download bereit. Sie gelten für das gesamte europäische Festland.

18.03.2009 | Quelle: KACO new energy | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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