Solarstrom-Magazin PHOTON: Koalitionskompromiss zur EEG-Novelle verteuert künftige Solarstrom-Produktion
Der Kompromiss der Regierungsparteien zur Photovoltaik-Förderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gehe grundsätzlich in die richtige Richtung, kommentiert Anne Kreutzmann, Chefredakteurin des Solarstrom-Magazins PHOTON, das Verhandlungsergebnis des Koalitionsausschusses.“Er enthält aber mit dem Ausschluss von Ackerflächen sowie der Eigenverbrauchsregelung zwei Fehlsteuerungen, welche Solarstrom unnötig verteuern und damit den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland langfristig gefährden“, so Kreutzmann.
Ausschluss der Ackerflächen stoppt billigen Solarstrom
So habe der Koalitionsausschuss beschlossen, die Vergütung für Solarstromanlagen auf Ackerflächen vollständig streichen zu wollen. Damit werde der Versuch unternommen, ausgerechnet die mit weitem Abstand billigste Form der Solarstrom-Erzeugung in Deutschland abzuschaffen. Nach dem ursprünglichen Vorschlag von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, der eine 25-prozentige Senkung der Vergütung für diesen Anlagentyp vorsieht, hätte auf Äckern künftig Solarstrom zu 21,32 Eurocent je Kilowattstunde erzeugt werden sollen – das entspreche dem Preisniveau für den mit Boni geförderten Strom aus Biomasse.
Als Begründung für den Ausschluss der Ackerflächen aus der Förderung werde die Flächenkonkurrenz mit der Produktion energetisch verwertbarer Biomasse angeführt. Das Argument hält laut Kreutzmann jedoch nicht stand: Aktuell würden zehn Prozent der Ackerflächen in Deutschland für die Produktion von Bioenergie genutzt, insgesamt 1.500.000 Hektar. Darauf würden nur 6 Prozent des deutschen Energiebedarfs erzeugt. Nur etwa 5.000 Hektar Fläche würden hingegen von Solarkraftwerken in Anspruch genommen. Würde die Fläche, die derzeit zur Bioenergieproduktion genutzt wird, für Solarkraftwerke verwendet, könnte rechnerisch auch der gesamte Strom-, – ja sogar der gesamte Energiebedarf der Bundesrepublik erzeugt werden, betont Kreutzmann. Zudem wäre dies ein großer Gewinn für den Umweltschutz, da Photovoltaik-Anlagen im Unterschied zu Raps, Mais und Roggen nicht gedüngt und mit Pestiziden behandelt werden müssen.
Bevorzugung des Eigenverbrauchs verteuert Solarstrom zusätzlich
Auch die geplante Ausweitung der Förderung des Eigenverbrauchs verteuert laut Photon den Solarstrom. Denn die neue Regelung sei so angelegt, dass sie vor allem zu Mitnahmeeffekten führe. Der Betreiber erwirtschafte den maximalen Profit genau dann, wenn auch ohne Eigenverbrauch der gesamte Strom aus der Solarstromanlage vor Ort verbraucht würde. Die angestrebte Entlastung der Stromnetze durch den Eigenverbrauch werde überdies nicht eintreten. Denn die Netze müssten auf die maximale Anlagenleistung ausgelegt sein – für den Fall etwa, dass der Betreiber Urlaub macht und den Strom nicht selbst verbraucht.
Zudem schwäche der Eigenverbrauch die Finanzsituation der Kommunen, die künftig auf die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe verzichten müssen. Und der Bund verliere die Einnahmen aus der Ökosteuer. Damit beeinträchtige die Eigenverbrauchsregelung letztlich das Rentensystem, das sich zu einem großen Teil aus den Ökosteuereinnahmen finanziert.
„Alles in allem werden die beiden Fehlsteuerungen – Ausschluss der billigsten und noch höhere Förderung des teuersten Solarstroms – die Stromverbraucher zusätzlich belasten. Der positive Effekt der Reduzierung der Einspeisevergütung um 16 Prozent zum 1. Juli wird damit zunichte gemacht, ja sogar konterkariert“, heißt es in der Pressemitteilung. Da Umweltminister Röttgen sich nicht gegen den Ausschluss der Ackerflächen wehre, und den „Unsinn der Eigenverbrauchsförderung“ sogar noch anschiebe, vergreife er sich am Grundgedanken des EEG und erschwere damit den weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland.
26.02.2010 | Quelle: Photon Europe GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH