DGS zum Ausbau der Erneuerbaren: EnergyMap dokumentiert Missachtung des EEG
In § 52 stehe zur "Information der Öffentlichkeit" ganz unmissverständlich: "Die Vordenker des EEG hätten diese Entwicklung schon vor vielen Jahren erwartet und deshalb großen Wert auf Transparenz gelegt, zumal die Degression einiger Vergütungssätze nun direkt an den Zubau gekoppelt sei." Im EEG (§ 52) stehe zur "Information der Öffentlichkeit" ganz unmissverständlich: "Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten […] die Angaben [zu der Leistung und dem Standort von EEG-Anlagen] unverzüglich nach ihrer Übermittlung […] zu veröffentlichen", zitiert die DGS.
Netzbetreiber melden nur einen Bruchteil der tatsächlich gebauten Anlagen
Die von der DGS erstellte Auswertung des EEG-Anlagenregisters ist seit über einem Jahr im Internet verfügbar unter www.energymap.info. Die aktuellen dort bereitgestellten Statistiken basieren auf der offiziellen Datenbasis der Netzbetreiber von Anfang November 2010 und enthalten über 700.000 Anlagen. Die Zubaustatistik (siehe Grafik) zeige wieder ganz deutlich, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich gebauten Anlagen von den Netzbetreibern gemeldet wird. Von der DGS angesprochene Energieversorger hätten die Missachtung der klaren gesetzlichen Forderung im EEG mit der lapidaren Aussage gerechtfertigt, dass "die Rechtslage nicht ganz eindeutig sei." "Wir bei der DGS fragen uns jedoch, welcher Teil des Wortes "unverzüglich" so viel Interpretationsschwierigkeiten bereitet“, merkt die DGS an. "Unsere EnergyMap macht es mit der aktuellen Version den Aktiven der Energiewende noch einfacher den zuständigen Netzbetreibern auf die Finger zu schauen." Die jeweiligen Statistiken und regionalen Anlagenregister können nun auch direkt zu eigenen Auswertungen heruntergeladen werden: www.energymap.info
08.12.2010 | Quelle: DGS; Grafik: Tomi Engel, DGS | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH