Photovoltaik-Wechselrichter von Fronius entsprechen der neuen Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4105

Seit dem 01. August 2011 ist die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 in Kraft. Sie reguliert Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Ziel der Vorschrift ist es, dezentrale Photovoltaik-Anlagen besser in das Stromnetz zu integrieren. Fronius und andere Wechselrichter-Hersteller waren an der Entwicklung der Richtlinie beteiligt. Fronius unterstützt damit den raschen Zubau von erneuerbaren Energien und bereitet sich gleichzeitig auf […]

Seit dem 01. August 2011 ist die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 in Kraft. Sie reguliert Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Ziel der Vorschrift ist es, dezentrale Photovoltaik-Anlagen besser in das Stromnetz zu integrieren. Fronius und andere Wechselrichter-Hersteller waren an der Entwicklung der Richtlinie beteiligt. Fronius unterstützt damit den raschen Zubau von erneuerbaren Energien und bereitet sich gleichzeitig auf die neuen Herausforderungen im Netzbetrieb vor.
Alle neuen Photovoltaik-Wechselrichter, welche ab September bei Fronius vom Band laufen, sind gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 einsetzbar, berichtet das Unternehmen.
Dies betrifft die Geräte Fronius IG Plus 30 V bis Fronius IG Plus 150 V (mit Ausnahme Fronius IG Plus 70 V-1 und Fronius IG Plus 100 V-1), die trafolosen Geräte Fronius IG TL 3.0 und 3.6 sowie die Fronius CL Serie.
"Die Teilnahme am Entstehungsprozess der Niederspannungsrichtlinie ermöglicht uns jetzt eine kurze Reaktionszeit bei der Umsetzung", erklärt Dr. Martin Heidl von der Fronius Systemtechnik.
Für alle Fronius Wechselrichter, die vor September 2011 produziert wurden, sei ein Update vorgesehen, durch das die Geräte ebenfalls den Anforderungen der Vorschrift entsprechen. Fronius fasst die wichtigsten Anforderungen zusammen:

Wirkleistungsregelung bei Überfrequenz
Die Richtlinie schreibt bei Frequenzen von mehr als 50,2 Hertz eine geregelte Reduktion der Wirkleistung vor. Dies ist erforderlich, um die Systemstabilität im Falle von Überfrequenz zu gewährleisten. Die bisherige Anforderung (Abschaltung anstelle von Regelung) kann bei der aktuellen Zahl an Anlagen zu weiträumigen Versorgungsausfällen führen.

Blindleistungsbereitstellung zur statischen Spannungshaltung
Eines der wesentlichen Probleme im Niederspannungsnetz ist die erhöhte Spannung durch dezentrale Einspeisung. Mit Hilfe von gezielter Blindleistungseinspeisung kann diese Problematik entschärft und die Spannung wieder gesenkt werden, wodurch deutlich mehr Anlagen installiert werden können. Ab einer Anlagenleistung von 3,68 kVA ist deshalb in der Richtlinie ein cos φ von 0,95 gefordert. Bei Anlagen größer 13,8 kVA muss ein cos φ von 0,9 möglich sein. Die Blindleistung wird entsprechend einer Kennlinie geregelt.

Symmetrische Drehstromeinspeisung
Erzeugungseinheiten dürfen nur noch einphasig angeschlossen werden wenn die Summe aller einphasig angeschlossenen Einheiten 4,6 kVA je Außenleiter nicht übersteigt. Somit können maximal dreimal 4,6 kVA = 13,8 kVA einphasig, verteilt auf die drei Außenleiter, angeschlossen werden. Sobald dieser Grenzwert überschritten wird, ist für jede Erweiterung nur noch symmetrische Drehstromeinspeisung erlaubt.

Ab dem 01.01.2012 gilt ausschließlich die neue Richtlinie
Die neue Anwendungsregel ist seit 01.08.2011 in Kraft. Im Übergangszeitraum bis zum 31.12.2011 kann sowohl die neue VDE-AR-N 4105 als auch die bisher gültige VDEW-Richtlinie angewandt werden. Die Entscheidung dafür liegt beim Anschlussnehmer. Ab dem 01.01.2012 wird ausschließlich die neue Niederspannungsrichtlinie angewandt, es gilt das Datum der Inbetriebnahme.

22.08.2011 | Quelle: Fronius International GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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