Mittelspannungsrichtlinie: Conergy-Zentralwechselrichterserie zertifiziert

Die Conergy AG (Hamburg) erhielt fristgerecht das geforderte Einheitenzertifikat für den Betrieb ihrer Photovoltaik-Wechselrichter am Mittelspannungsnetz, berichtet das Unternehmen in einer Pressemitteilung.

Seit dem 01.10.2011 ist diese Zertifizierung nach der Mittelspannungsrichtlinie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Voraussetzung für den Netzanschluss von Solarstromanlagen mit einer Nennleistung ab einem Megawatt (MW) oder mit einer Entfernung von zwei Kilometern zum Netzanschlusspunkt.

Einheitenzertifikat bescheinigt richtlinienkonformes Verhalten
Das Einheitenzertifikat fasst die bestandene Prüfung und Evaluierung der Anforderungen der Mittelspannungsrichtlinie sowie die Erfüllung der Vorgaben der technischen Richtlinie „Modellierung, Validierung und Simulation“ zusammen. Es ist wiederum eine der Grundvoraussetzungen für das Anlagenzertifikat. Dieses bescheinigt das richtlinienkonforme Verhalten des ganzen Photovoltaik-Systems.
„Unsere Wechselrichter sind 100% konform mit den Vorgaben der Mittelspannungsrichtlinie, und wir konnten als eines der wenigen Solarunternehmen das notwenige Einheitenzertifikat fristgerecht nachweisen“, so Jaak Palisaar, Chef des Produktmanagements bei Conergy.
„Das gibt unseren Kunden die notwendige Sicherheit bei der Planung ihrer Anlagen – schließlich sind die Netzbetreiber sonst theoretisch berechtigt, die Anlage vom Netz zu trennen.“

Zertifizierungsstellen sind derzeit überlastet
Da die Zertifizierungsstellen derzeit überlastet seien, gelte jedoch zunächst noch eine Übergangslösung. Diese soll vor der möglichen Abschaltung der Anlage schützen, sofern ein entsprechender Antrag auf Zertifizierung bereits eingereicht wurde; Etwaige rechtliche Folgen könnten hier allerdings noch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

 
28.10.2011 | Quelle: Conergy AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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