DIW-Stellungnahme zur geplanten Änderung der Solarstrom-Förderung: kontinuierliche Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland erforderlich

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW, Berlin) warnt vor übertriebenen Einschnitten in die Vergütung von Solarstrom. Der unerwartet starke Ausbau der Photovoltaik erfordere zwar die Stabilisierung der von Stromverbrauchern zu zahlenden EEG-Umlage, und Überförderungen müssten vermieden werden, so das DIW in einer Pressemitteilung. Zudem müssten das Ausbautempo gesenkt und kurzfristige Marktschwankungen ausgeglichen werden, die insbesondere durch Vorzieheffekten ausgelöst werden.

Diese Ziele seien im Grundsatz gerechtfertigt, gleichzeitig soll aber die Marktentwicklung nicht allzu starken Schocks ausgesetzt werden und eine kontinuierliche Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland ermöglicht werden, betonen die Wirtschaftsforscher Claudia Kemfert, Karsten Neuhoff und Jochen Diekmann.

Neue Lösung der PV-Förderung darf Investitionssicherheit nicht beeinträchtigen
Das EEG ist in den letzten Jahren mehrfach angepasst worden. Bisher liegen mit den neuen Regeln des seit 1. Januar gültigen EEG 2012 nur wenige Erfahrungen vor. "Es ist fraglich, ob darüber hinaus wirklich ein dringender Handlungsbedarf für so einschneidende Maßnahmen besteht, wie sie nun von der Bundesregierung vorgesehen sind", heißt es in der DIW-Stellungnahme.
Anfang 2012 wurden die Vergütungssätze (gesetzliche Degression) bereits um 15% gesenkt. Das Bundesumweltministerium (BMU) hatte bisher – auch noch im Januar 2012 – eine wesentlich andere Position vertreten (im Sinne des EEG 2012 verbunden mit einem Vorschlag für eine monatliche Degression) als in dem Kompromiss mit dem Bundeswirtschaftsministerium vom 23. Februar und dem entsprechenden Gesetzentwurf („Formulierungshilfe“).
"Es ist deshalb die Frage zu stellen, ob das Gesamtpaket des aktuellen politischen Kompromisses zu weit geht. Wichtig ist, dass eine neue Lösung der PV-Förderung wirklich zumindest kurz- und mittelfristig tragfähig ist, sodass die Investitionssicherheit nicht beeinträchtigt wird", so das DIW.

Kürzungen sehr kräftig und sehr kurzfristig
"Die vorgesehene einmalige Absenkung der Vergütung in der Größenordnung um 20 bis 30 % bereits zum 9. März 2012 ist sehr kräftig und sehr kurzfristig", betonen Kemfert, Neuhoff und Diekmann.
Es sei fraglich, ob der Vertrauensschutz für Investoren gewahrt bleibt. Die Höhe der Absenkung müsse mittelfristig außerdem zusammen mit der monatlichen Degression (ab Mai 2012) und dem so genannten Marktintegrationsmodell (wirksam ab 2013) beurteilt werden. Die angestrebte Vermeidung von Vorzieheffekten rechtfertige für sich genommen solche Kurzfristanpassungen nicht. Ein Vorzieheffekt sei bereits schon wieder ausgelöst worden, verstärkt durch die Ankündigung drastischer Kürzungen.

Gesetzentwurf berücksichtigt die Marktentwicklung nicht mehr
Eine Degression auf monatlicher Basis – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – könnte künftige Vorzieheffekte vermindern und sei insofern zu begrüßen. Die Degressionssätze wären nach dem Gesetzentwurf allerdings grundsätzlich festgeschrieben und würden die Marktentwicklung nicht mehr berücksichtigen. Angesichts der unsicheren Perspektiven des Photovoltaik-Marktes sei eine solche Regelung mit Risiken verbunden.
Stattdessen könnte die Degression abhängig gemacht werden von der tatsächlichen Entwicklung der Systempreise für Photovoltaik-Anlagen oder von dem tatsächlichen Ausbau der Photovoltaik-Kapazitäten, schlagen die Forscher vor.

"Atmender Deckel" könnte weiterhin sinnvoll sein
Eine Abhängigkeit vom Systempreis würde am ehesten der EEG-Logik einer Kostenorientierung und damit einer Vermeidung von Überförderungen entsprechen. In der gegenwärtigen Situation werde aber zugleich das Ziel eines verminderten Photovoltaik-Ausbaus verfolgt, insbesondere um einem weiteren Ansteigen der EEG-Umlage entgegen zu wirken. Dann könnte aber eine Abhängigkeit der Degression vom Ausbau sinnvoll sein, wie sie bisher bereits gilt („atmender Deckel“).
Der im Gesetzentwurf enthaltene konstante Degressionssatz von 0,15 Cent pro Monat bzw. 1,8 Cent pro Jahr wäre angemessen, wenn dies die erwartete künftige Kostenentwicklung widerspiegeln würde. Entsprechende Studien, die zu einem solchen Ergebnis kommen, liegen aber nicht vor, kritisiert das DIW.

Mit vorgesehenem Zielkorridor wird das 2010 formulierte Ausbauziel von 52 GW bis 2020 verfehlt
Außerdem seien Prognosen der Systempreise sehr unsicher. Eine Fortschreibung der linearen Absenkung der Vergütung führe aber nach einigen Jahren zu extrem niedrigen oder sogar negativen Werten. Das entspreche nicht einer plausiblen Entwicklung der Systemkosten. Stattdessen verberge sich hinter einem solchen Degressionspfad die Vorstellung, die Photovoltaik-Förderung für Neuanlagen in einigen Jahren ganz auslaufen zu lassen.
Der Zielkorridor der Ausbauleistung sinkt dem Entwurf zufolge von 2.500 – 3.500 Megawatt (MW) pro Jahr bis 2017 auf 900-1900 MW pro Jahr. Damit würde der im Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland von 2010 enthaltene Ausbau der Photovoltaik-Leistung auf 52 Gigawatt (GW) im Jahr 2020 nicht erreicht, so die Forscher.
Die Förderung der Photovoltaik sei darüber hinaus nicht zuletzt auch industrie- und technologiepolitisch begründet. "Beim jetzigen Entwicklungsstand kann es zwar sicherlich nicht Aufgabe des EEG sein, eine ausreichende Nachfrage für den inländischen Photovoltaik-Absatz zu gewährleisten, zumal sowohl Importe als auch Exporte mittlerweile eine große Rolle spielen. Die Förderpolitik sollte aber auch mit Blick auf die Entwicklung der Solar-Industrie auf Kontinuität und Berechenbarkeit der politischen Rahmenbedingungen achten und zu starke Schocks vermeiden", heißt es in dem Papier.
Prof. Dr. Claudia Kemfert ist Abteilungsleiterin und Dr. Jochen Diekmann Stellvertretender Abteilungsleiter Energie, Verkehr, Umwelt, Karsten Neuhoff, Ph.D, ist Abteilungsleiter Klimapolitik am DIW Berlin.

01.03.2012 | Quelle: DIW Berlin | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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