Utz Claassen verklagt Solar Millennium in den USA auf Schadenersatz; „Chapter 11“ Insolvenzverfahren soll geordneten Verkauf der amerikanischen Projekte ermöglichen

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Solar Millennium AG (Erlangen), Utz Claassen, hat Solar Millennium und einige Tochtergesellschaften in den USA auf 265 Millionen US-Dollar Schadenersatz verklagt.

Als Begründung wird in der Klageschrift angegeben, Verantwortliche der Solar Millennium AG hätten durch rufschädigende Äußerungen gegenüber Öffentlichkeit und Presse nach Claassens Ausscheiden im März 2010 dessen Reputation als Manager geschädigt.

Insolvenzverwalter prüft Klage, Unternehmen sieht keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren

Infolgedessen habe er seitdem keine adäquaten Mandate mehr bekommen. Verklagt wurden im Einzelnen die Solar Millennium AG, deren US-Tochter Solar Millennium Inc. und die Solar Trust of America LLC, an der die Solar Millennium Inc. eine 70-prozentige Beteiligung hält. Die übrigen 30 % an der Solar Trust of America LLC hält Ferrostaal.
Die Klage wird derzeit von Insolvenzverwalter Volker Böhm und den betroffenen Tochtergesellschaften rechtlich geprüft. Auf das deutsche Insolvenzverfahren habe die Klage keine unmittelbaren Auswirkungen, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Selbst wenn Claassen tatsächlich mit seiner Klage Erfolg haben sollte, wäre er gegenüber der Solar Millennium AG nur Insolvenzgläubiger und müsste die erstrittene Summe zur Insolvenztabelle anmelden. Ob die Forderung vom Insolvenzverwalter auch anerkannt werden würde, wäre dann nach deutschem Recht zu prüfen.


Chapter 11 für US-Beteiligungen eingeleitet
Die US-Gesellschaften und -Beteiligungen von Solar Millennium haben am 02.04.2012 in einer koordinierten Aktion ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 eingeleitet. Ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 des US-Bankruptcy Code bietet einen rechtlichen Rahmen für strukturierte Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen. Zudem gewährt Chapter 11 für die Dauer des Verfahrens Schutz vor dem Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen der US-Gesellschaft.

Insolvenzanmeldung der Solarhybrid AG verhindert Finanzierung der US-Gesellschaften
Mit dem Chapter 11-Verfahren will der Insolvenzverwalter der Solar Millennium AG, Volker Böhm, einen geordneten Verkaufsprozess für die amerikanischen Projekte ermöglichen. Nach der Insolvenzanmeldung der Solarhybrid AG konnte die laufende Finanzierung der US-Gesellschaften nicht mehr sichergestellt werden. “Durch das Chapter 11-Verfahren ist gewährleistet, dass sich weitere Interessenten über die Projekte informieren und im Zuge eines öffentlichen Bieterverfahrens Angebote abgeben können”, betonte Böhm.
Ziel sei es weiterhin, die US-Projekte im Interesse der Gläubiger bestmöglich zu verwerten. Bei einem Verkauf der US-Beteiligungen bestehen insbesondere gute Aussichten, dass eine bar hinterlegte Bürgschaft in Millionenhöhe in das Vermögen der Solar Millennium AG zurückfließt. 
Bereits in der vergangenen Woche hatte Böhm zur Vorbereitung des Chapter 11-Verfahrens die Ablösung der bisherigen US-Geschäftsführung veranlasst und den US-amerikanischen Sanierer Ned Kleinschmidt eingesetzt.

03.04.2012 | Quelle: Solar Millennium AG; Bildquelle: Wikipedia | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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