Sunways beendet Langzeitlieferverträge für Photovoltaik-Wafer mit der Deutsche Solar GmbH; Vorstand zeigt Verlust der Hälfte des Grundkapitals an

Der Vorstand der Sunways AG (Konstanz) hat am 18.07.2012 auf Basis eines Beschlusses vom selben Tag mit der Deutsche Solar GmbH eine Vereinbarung zur Änderung und frühzeitigen Beendigung von zwei ursprünglich in den Jahren 2006 beziehungsweise 2007 geschlossenen langfristigen Verträgen zur Lieferung von Photovoltaik-Wafern durch die Deutsche Solar GmbH geschlossen (damals noch als Deutsche Solar AG firmierend). Der Aufsichtsrat der Sunways AG hat dieser Vereinbarung zugestimmt.

Neue Liefervereinbarung soll bereits 2013 enden
Sunways hat in der neuen Vereinbarung auf eine von ihr bereits geleistete Anzahlung in Höhe eines Restbetrags von noch rund 7,5 Millionen Euro verzichtet. Zugleich haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, die bisherigen Liefervereinbarungen, die Wafer-Lieferungen bis Ende 2018 bzw. 2017 vorsahen, dahingehend zu ändern, dass von der Sunways AG in den Jahren 2012 und 2013 abschließend Wafer in einem Gesamtvolumen von rund 60 Megawatt (MW) abgenommen werden.
Die am 18.07.2012 geschlossene Vereinbarung hat eine Laufzeit bis spätestens 31. Dezember 2013. Kommt es bis dahin zur vollständigen Erfüllung der neu vereinbarten Abnahmeverpflichtungen, sind die beiden Langzeitlieferverträge ab dann einvernehmlich beendet.

Drohverlustrückstellungen in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro
Aufgrund des Abschlusses der Vereinbarung als auch aufgrund der seit Jahresbeginn 2012 negativen Photovoltaik-Marktpreisentwicklung werden für diese Vertragsanpassung bei der Sunways AG im Jahresabschluss 2011 insgesamt Drohverlustrückstellungen in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro ergebniswirksam gebucht. Im Vergleich zur Fortführung der Verträge zu den ursprünglichen Konditionen kommt es jedoch zu einer wirtschaftlich vorteilhafteren Vereinbarung.
Die Änderungsvereinbarung zu den beiden Langzeitverträgen erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen und stelle im Vergleich zu deren unveränderter Fortführung für die Sunways AG einen Vorteil dar, betont das Unternehmen.

Verlust der Hälfte des Grundkapitals; mittel- und langfristige positive Effekte der Änderungsvereinbarung überwiegen nach Auffassung des Vorstands
Darüber hinaus zeigt der Vorstand an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Sunways AG eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG). Der festgestellte Verlust sei durch bilanzielle Effekte der Änderungsvereinbarung mit der Deutsche Solar GmbH sowie weiterer, im Laufe der letzten Monate aufgelaufener Verluste der Sunways AG entstanden.
Der Vorstand der Gesellschaft ist allerdings weiterhin überzeugt, dass insbesondere der Abschluss der Änderungsvereinbarung im Interesse der Gesellschaft ist, da die mittel- und langfristigen positiven Effekte der Änderungsvereinbarung ihre kurzfristigen negativen Effekte überwiegen. Der Vorstand will gemäß § 92 Abs. 1 AktG der am 30. August 2012 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung den Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Sunways AG anzeigen.

19.07.2012 | Quelle: Sunways AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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