Solaranlagen in Deutschland: Geplante Neuregelung des Baurechts fordert von der Industrie Herstellererklärung zum Brandschutz von Modulen und Kollektoren

Photovoltaik-Module und Solarthermie-Kollektoren sollen in Deutschland erstmals baurechtlich geregelt werden, berichtet der TÜV Rheinland (Köln). Das verantwortliche Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin habe in die Ankündigung vorgesehener Änderungen der so genannten Bauregelliste Solarthermie-Kollektoren ebenso wie Photovoltaik-Module aufgenommen.

Mit einer verbindlichen Veröffentlichung der Änderungen durch das DIBt sei bis Ende 2012 zu rechnen. Jörg Althaus, Geschäftsfeldleiter Solarenergie bei TÜV Rheinland, kommentiert: „Hersteller von Solarmodulen und Kollektoren erhalten mehr Rechtssicherheit, müssen aber auch neue Anforderungen erfüllen."

Normalentflammbarkeit als Mindestanforderung

"Hersteller von Solaranlagen müssen über eine Herstellerklärung die Normalentflammbarkeit als Mindestanforderung der Produkte deklarieren. Diese Herstellererklärung ist zusätzlich zur CE-Deklarierung der gängigen europäischen Richtlinien zu erbringen", so Althaus weiter.
Werden die Planungen umgesetzt, müssen Solar-Kollektoren nach dem deutschen Bauproduktegesetz (BauPG) künftig nicht nur die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG und Photovoltaik-Module die Erfordernisse der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG erfüllen. Darüber hinaus sei dann auch der Nachweis der Normalentflammbarkeit nach DIN EN 13501-1, Klasse E, beziehungsweise B2 nach DIN 4102-1 mit einer Erklärung durch den Kollektor- oder Modulhersteller zu erbringen.

TÜV entwickelt neues Prüfverfahren in Anlehnung an die DIN EN ISO 11925-2
Das hierbei anzuwendende Prüfverfahren aus der DIN EN ISO 11925-2 sehe ausschließlich Prüfkörper von 90 mal 250 Millimetern vor, was für Solarmodule nicht praktikabel sei und prozesstechnisch ein Problem darstellen kann, betont der TÜV Rheinland. Er habe deshalb gemeinsam mit den Fachleuten von CURRENTA ein neues Prüfverfahren in Anlehnung an die DIN EN ISO 11925-2 entwickelt, das Aussagen zur Entzündbarkeit von Photovoltaik-Modulen und Kollektoren erlaube.
„Ziel ist es, Herstellern weltweit auf diesem Weg verlässliche Aussagen zum Brandverhalten ihrer Produkte zu geben. So erhalten sie eine belastbare Prognose, dass die Materialverbünde bei der Erfüllung der kommenden baurechtlichen Anforderungen in Deutschland geeignet für die Einstufung zur Normalentflammbarkeit sind.“, sagt Althaus.

Forschungskooperation zum vorbeugenden Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen läuft bis 2014
In das neue entwickelte Prüfverfahren seien auch Erkenntnisse aus einem breit angelegten Forschungsvorhaben zum vorbeugenden Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen eingeflossen, das TÜV Rheinland mit Fraunhofer ISE und der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie DGS unter Beteiligung von CURRENTA und in Unterstützung durch den Bundesverband Solarwirtschaft mit weiteren Partnern bis 2014 durchführt. Das Projekt wird in Teilen gefördert vom deutschen Bundesumweltministerium.
Sollte die Schwer- oder Nichtbrennbarkeit von den Produkten (beispielsweise bei Fassadeninstallationen) gefordert sein, sei ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis erforderlich, so der TÜV Rheinland. Der Nachweis erfolge über eine Übereinstimmungserklärung oder ein Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle. Dies wiederum sei die erforderliche Grundlage für die Ausstellung des in Deutschland erforderlichen Ü-Zeichens. Die Übereinstimmungserklärung des Herstellers dürfe nach §23 der deutschen Musterbauordnung (MBO) nur abgegeben werden, wenn der Hersteller „durch [eine] werkseigene Produktionskontrolle sichergestellt hat, dass das von ihm hergestellte Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht.“

Alle Kollektoren und Module wären von Neuregelung betroffen
Das DIBt ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland mit den deutschen Bundesländern. Kommen die vom DIBt angekündigten neuen Regelungen in Deutschland, wie sie derzeit geplant sind, werden alle auf dem Markt befindlichen Photovoltaik-Module und Solarkollektoren davon betroffen sein, nicht nur gebäudeintegrierte Technologien.
"Als geregelte Bauprodukte sollen in Deutschland bei den Solarkollektoren künftig solche mit mechanisch gehaltener Glasdeckfläche und einer maximalen Einzelglasfläche von 3 Quadratmetern für die Verwendung im Dachbereich (bis 75 Grad Neigung) definiert werden, sowie Kollektoren von gebäudeunabhängigen Freiflächenanlagen im öffentlich nicht zugänglichen Bereich. Bei Photovoltaik-Modulen gelten die gleichen Vorgaben bei einer maximalen Einzelmodulfläche von 2 Quadratmetern. Einzelnachweise entlang der Anforderungen aus dem Bauproduktengesetz werden jedoch zusätzlich zu den bereits anzuwendenden europäischen Richtlinien gefordert", so der TÜV Rheinland.

Vollprüfung für den Marktzugang in Nordamerika
Andere, bereits bestehende Brandtests für Photovoltaik-Module, wie sie TÜV Rheinland biete, seien für die geplante Herstellererklärung in Deutschland nicht geeignet und von den angekündigten Änderungen nicht betroffen. So führe TÜV Rheinland unverändert beispielsweise Brandtests zur Überprüfung der Widerstandsfähigkeit von Modulen gegenüber der Einwirkung durch Feuer von außen durch und biete damit allen Herstellern eine Vollprüfung nach der ANSI/UL 1703 für den Marktzugang in Nordamerika.
In den Photovoltaik-Prüfnormen IEC 61730 und ANSI/UL 1703 sei ein Brandtest für Module verpflichtend, der seinerseits auf zwei verschiedene Prüfungen aus der UL 790 verweist: den Burning-brand Test (Brandsatz) und den Spread-of-flame Test zur Prüfung der Flammenausbreitung.

31.07.2012 | Quelle: TÜV Rheinland | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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